Frist zur Einzahlung von GK nach Widerspruch gegen MB ?
Verfasst: 13.03.2008, 10:55
Habe eine Frage: AG hat Widerspruch gegen MB eingelegt am 20.06.2007, Mandant teilt mit, dass er sich evtl. außergerichtlich einigen will und die Angelegenheit erst einmal auf WV gelegt werden soll.
Nach 9 Monaten Hinhaltetaktik teilt Mandant nun mit, die Sache soll weiter betrieben werden.
Kann ich die 2. GK-Hälfte jetzt noch einzahlen und wird der Rechtsstreit dann an das zuständige AG abgegeben oder gibt es eine Frist zur Einzahlung ?
Vielen Dank im Voraus![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Nach 9 Monaten Hinhaltetaktik teilt Mandant nun mit, die Sache soll weiter betrieben werden.
Kann ich die 2. GK-Hälfte jetzt noch einzahlen und wird der Rechtsstreit dann an das zuständige AG abgegeben oder gibt es eine Frist zur Einzahlung ?
Vielen Dank im Voraus
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)