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mahnbescheid in frankreich oder deutschland ??

Verfasst: 06.03.2008, 10:09
von hannah81
morsche :)

hab hier grad ne forderungssache... und zwar gehts um 2300 euro gegen eine französische firma (s.a.r.l.). jetzt hab ich auf deren homepage gesehen, dass sie sowohl nen sitz in deutschland, als auch in frankreich hat. im impressum steht sogar nur die deutsche anschrift, die rechtsform is aber die französische s.a.r.l.

wir haben die firma in frankreich angeschrieben und zur zahlung aufgefordert, weil auch die rechnung auf die franz. firma lautet, allerdings hat sie nicht drauf reagiert. jetzt müsst ich mahnbescheid beantragen und will das nur ungern in frankreich machen. ;)

was meint ihr? kann ich den deutschen sitz der schuldnerin im mahnbescheidsantrag angeben?

Verfasst: 06.03.2008, 10:15
von _steffi_
Halli hallo,

Wo ist den der Hauptsitz von der Firma Dtld oder Frankreich? Dahin würd ich den MB machen. Nach Frankreich muss der MB aber dann beim AG Schönefeld noch übersetzt werden, da kommen neben den Zustellkosten für das Ausland noch Übersetzungskosten hinzu.

LG
Steffi

Verfasst: 06.03.2008, 10:18
von hannah81
tjaha, das is eine gute frage. das kann ich jetzt aus der homepage nicht erkennen, welcher der hauptsitz ist. ich geh mal von frankreich aus, wenn die firma schon die rechtsform s.a.r.l. hat?! aber ich bin mir halt nicht sicher und im impressum steht wie gesagt auch nur die deutsche anschrift der firma. mit handelsregisternummer, umsatzsteuer-id etc...

Verfasst: 06.03.2008, 10:18
von _steffi_
hm. haben die AGB in denen der Gerichtsstand steht?

Verfasst: 06.03.2008, 10:23
von hannah81
hah, gute idee, mal in den agb's zu gucken. *gg* da steht, "erfüllungsort und gerichtsstand ist D" und "es gilt ausschließlich deutsches recht"... nochmal glück gehabt. *gg* danke für den tipp ;)

Verfasst: 06.03.2008, 10:48
von _steffi_
Immer wieder gerne