Zwangsvollstreckung in Österreich - Wer kennt sich aus?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Fire Ball
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#1

26.06.2006, 14:15

Hallo,

und wieder ein neues hilfloses Mitglied in diesem Forum.

Ich brauche Hilfe bei der Vollstreckung eines deutschen Titels in Österreich. Der Titel ist bereits 20 Jahre alt und es liegt eine durch einen anderen Anwalt erwirkte Exekutionsbewilligung vor hinsichtlich der Pfändung in das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ist auch schon über 15 Jahre alt, ZV verlief damals erfolglos. Nun möchte der Mandant die erneute ZV. Wie gehe ich hier vor? Muss ich eine neue Exekutionsbewilligung beantragen?

Würde mich sehr über Antworten freuen.


Kristin
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Tine
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#2

26.06.2006, 14:19

Hallo Fire Ball,

zunächst herzlich :welcome hier im Forum und viel Spaß beim Erfahrungsaustausch.

Zu Deiner Frage kann ich Dir leider (noch) nicht helfen, da ich dieses bisher noch nicht hatte. Ich werde mal etwas recherchieren und mich dann melden.

Aber bestimmt hilft Dir bereits ein anderer aus unserem Forum, der mit der ZV im Ausland mehr Erfahrung hat.
LG Tine
Andreas

#3

26.06.2006, 14:29

:moin

Mal eine ganz kurze Zusammenfassung aus dem letzten Seminar darüber :

ZV wird dort Exekution genannt. Zwangsvollstreckungsauftrag = Exekutionsantrag, Formularzwang, zu finden unter http://justiz.gv.at

Zuständig ist das SChuldner-Wohnsitzgericht (Bezirksgericht).

GV sucht neue Adresse selbst und schickt weiter an neuen GV, der im Wege der Amtshilfe tätig wird. Ansprechpartner bleibt der 1. GV.

GV ermittelt auch über Sozialversicherung, wenn Geburtsdatum angegeben.

Im Formular [10] muß Ziff. 6 angekreuzt werden. Drittschuldnererklärungen sind ans Gericht zu senden. Erledigungszeiten im Vergleich zu Deutschland sollen recht kurz sein.

So, ich hoffe, das hilft schon mal :D
Fire Ball
Foren-Praktikant(in)
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#4

26.06.2006, 14:36

Herzlichen Dank Andreas, das war genau das, was ich gesucht habe ;-)

... und @Tine natürlich auch ein Dankeschön
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