ZV-Maßnahmen/E.V. in FRANKREICH

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dundine
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#1

22.06.2006, 14:11

Tach zusammen, mal wieder ein Problem:

habe eine schuldnerin, die nur mit ach und krach zur abgabe der ev gezwungen wurde (per polizei etc) und diese setzt sich jetzt nach frankreich ab. laut gerichtsvollzieherin wäre die nachbesserung des VV wohl schwierig, da wie gesagt schuldnerin hier nicht mehr greifbar ist. ist bisher aber nur telefonisch in erfahrung gebracht wurden, vv und protokoll der sache liegen leider noch bei gv. vermutlich wurde das vv sehr lückenhaft ausgefüllt... und damit wohl recht nutzlos.

hat jemand erfahrung mit zv-maßnahmen in frankreich?
Heidi
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#2

22.06.2006, 14:47

Hallo,

ist zwar schon etwas länger her, als ich eine Vollstreckung in Frankreich gemacht habe, aber ich weis noch, dass die super kompleziert war. Der Titel musste damals erstmal übersetzt werden und dann nochmals durch die französische Justiz zugestellt werden. Wir haben das damals nur gemacht, weil es sich um seeeehr hohe Forderungen gehandelt hat. Die Kosten waren enorm hoch.
Wer dachte, dass die deutschen Gerichte langsam sind, die französichen snd noch langsamer.
Gruß Heidi
Heidi
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#3

22.06.2006, 14:47

Hallo,

ist zwar schon etwas länger her, als ich eine Vollstreckung in Frankreich gemacht habe, aber ich weis noch, dass die super kompleziert war. Der Titel musste damals erstmal übersetzt werden und dann nochmals durch die französische Justiz zugestellt werden. Wir haben das damals nur gemacht, weil es sich um seeeehr hohe Forderungen gehandelt hat. Die Kosten waren enorm hoch.
Wer dachte, dass die deutschen Gerichte langsam sind, die französichen snd noch langsamer.
Gruß Heidi
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Jennifer
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#4

22.06.2006, 20:41

Heidi hat geschrieben:Hallo,

ist zwar schon etwas länger her, als ich eine Vollstreckung in Frankreich gemacht habe, aber ich weis noch, dass die super kompleziert war. Der Titel musste damals erstmal übersetzt werden und dann nochmals durch die französische Justiz zugestellt werdeni
Selbst gemacht hab ichs nich, aber mir ist mal so ne Akte begegnet.

Ist wirklich so, der Titel musste erst übersetzt werden und dann in frankreich nochmal zugestellt werden.

Und die französische Anwältin die wir mit eingeschaltet haben, hat sich auch ewig nie gemeldet nur auf mehrfache Nachfragen und eines Tages hat sie auf eine Anfrage einfach kommentarlos unsere Unterlagen zurückgeschickt...

In der Schweiz wars einfacher, aber das ist ein anderes Thema ;)
Gast

#5

05.07.2006, 10:14

Ich weiß zwar nicht, ob deine Frage noch aktuell ist, aber ich antworte trotzdem mal :D

Wir hatten vor Kurzem eine Vollstreckung in Frankreich (Unterhaltstitel). Dazu musste zuerst der Titel übersetzt und schließlich von einem französischen Gericht anerkannt werden. Weiter musste eine fanzösische Kanzlei beauftragt werden, da die Zustellung durch den GVZ nur an eine in Frankreich ansässige Kanzlei erfolgen kann (so wurde es uns zumindest mitgeteilt).

Der Haken an der Sache: Der Gläubiger muss in Frankreich die Kosten der ZV immer selbst tragen, auch wenn der Schuldner zahlt. Laut Auskunft der französichen RAe können diese Kosten auch nicht beim Schuldner eingefordert werden. Wieso das so ist, weiß ich leider auch nicht. Wir haben für die Unterhaltsvollstreckung tatsächlich PKH bekommen - frage aber nicht, was die alles dafür wollten und wie kompliziert das war.

Viel Glück 8)
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dundine
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#6

05.07.2006, 10:26

hi memo, ja die sache ist noch aktuell.

also kannst so sinngemäß sagen, wenn keine pkh einspringt, dann sollte man das als gläubiger lieber lassen.

die schuldnerin hat noch gerichtstermine in D wahrzunehmen, wir hoffen drauf, dass wir da den GV des zuständigen gerichtsbezirks dort hinzitieren können, zur nachbesserung der ev bzw evt die schuldnerin erstmal zwangsweise in D behalten können...

denn eigentlich, wer nach Frankreich zieht, müsste ja eigentlich schon kohle haben. sonderlich billig ist das land ja nicht grad von den lebenshaltungskosten. zumal die schuldnerin im VV angibt, keinerlei einkünfte zu haben, sondern von der mutter mit ca. 400 € monatlich unterstützt zu werden... wers glaubt...
Gast

#7

05.07.2006, 10:31

Wenn die Dame in D Gerichtstermine hat, würde ich gleich den zuständigen GV anhauen.. Erst mal Nachbesserung eV und dann gleich noch ne Taschenpfändung. Wir sind ja gar nicht böse.. :twisted:

Ganz ehrlich, ich persönlich würde aus Kostengründen nicht zu einer ZV in F raten. Ist ähnlich wie in Ö, anscheinend ein Mekka für Schuldner.

... immer diese Leute, die angeblich (auch noch mit 50 :roll: ) von ihren Eltern/Freunden/Lebensgefährten unterstützt werden.. Irgendwas mach ich echt falsch (falsche Eltern, falsche Freunde... :mrgreen: )

Viel Erfolg!
Gast

#8

08.08.2006, 23:17

Hallo!
Ich bin neu hier und hoch erfreut, welch Infos man hier bekommen kann.
Habe gerade auch eine Akte auf dem Tisch - Vollstreckung in Frankreich. Gottseidank ist die Sache vollstreckungstechnisch erledigt (seit 2004...war wohl im Schrank vergessen worden...jaja, wenn der Chef mal was an den Mandanten überweisen muss...grins)

Die Vollstreckung war wohl wirklich ein Akt, wie oben schon beschrieben. Naja, zumindest sah es so aus.

Meine super Aufgabe heißt: "Was haben wir für Gebühren mit der Vollstreckung in F verdient?"

Habt Ihr eine Idee? Achtung, ich habe in der guten alten BRAGO gewühlt, ist ja ne Uraltakte. Nix gefunden :(

Freue mich über einen Tipp!

Gruß Biene
Andreas

#9

12.07.2007, 16:21

Hallo,

ich hänge mich mal an das Thema dran.

Wir haben in einem harten Kampf seit 2003 einen Titel erwirkt, fünfstellige Forderung. Schuldner wohnt in Frankreich, schon seit längerem.

Freiwillig zahlen wird er garantiert nicht, also muß ich doch wohl :

- Titel übersetzen lassen ins Französische
Reicht dazu eine in Deutschland ansässige, vereidigte Übersetzerin ?

- Exequaturverfahren in Frankreich durchführen
Also Verfahren auf Anerkennung des deutschen Titels

Das Verfahren auf Erteilung eines europäischen Vollstreckungstitels dürfte m.W.n. hier nicht funktionieren, da Voraussetzungen sind (nach einem Seminar Internationale ZV im letzten Jahr) :
Das Verfahren ist nur zulässig, wenn dem Titel eine unbestrittene Forderung zugrunde liegt, also in der Praxis hauptsächlich bei :

· Gerichtlichen Vergleichen
· Anerkenntnisurteilen
· Versäumnisurteilen
· Vollstreckungsbescheiden
Unbestrittene Forderung liegt hier nicht vor, also geht das wohl nicht ?

Dann zum eigentlichen Ablauf der ZV, wenn wir mal einen vollstreckbaren Titel für Frankreich haben :
Es besteht bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Frankreich kein Anwaltszwang. Das bedeutet, daß auch der in Deutschland, nicht aber in Frankreich zugelassene Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag in Frankreich erteilen kann.

Als erstes Vollstreckungsorgan in Frankreich wird durch den Gläubiger(-vertreter) lediglich der Greffier bei dem Gericht beauftragt, der seinerseits die Angelegenheit an den Gerichtsvollzieher weitergibt, der dann die weitere Vollstreckung koordiniert.
Und weiter :
Wie kann nun der richtige Greffier / Huissier gefunden werden ?

Hierzu gibt es eine sehr hilfreiche Internetseite :

www.huissier-justice.org

Unter dieser Adresse findet sich die Homepage der französischen Gerichtsvollzieherkammer. Wählen Sie dort den Punkt „Annuaire“, um nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher / Greffier zu suchen.
Soooo, liebe Auslands-ZV-erfahrenen FoReNo-Mitglieder, es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich mit diesem Vorgehen richtig liege :daumen
Manu_75

#10

12.07.2007, 18:46

Ja Andreas, das hast Du schon ziemlich gut zusammengefaßt.

Ich persönlich hab zwar auch noch nicht großartig im Ausland vollstreckt, war aber im letzten Jahr auch zum Seminar. Und es stimmt, daß das Verfahren nur Anwendung findet in bezug auf unstrittige Forderungen wie Anerkenntnisurteile, Vergleiche etc. Dafür muß man dann für solche Titel eben kein Exequaturverfahren mehr durchführen - jedenfalls in Frankreich.

Leider hab ich meine Seminarunterlagen nicht zur Hand, so daß ich sonst grad nicht soviel dazu sagen kann, aber ich meine mich zu erinnern, daß es in Frankreich kein EV-Verfahren gibt, wie wir es hier kennen. Und eine Meldepflicht auch nicht.
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