ZV bei Schuldner in Österreich

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SindyT
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 07.01.2008, 20:33
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#1

07.01.2008, 20:43

Hallo, ich bräuchte mal euere Hilfe. Wir haben einen Schuldner der erst in Deutschland gewohnt hat und dann nach Österreich verzogen ist. Wir haben auch die neue Anschrift von ihm und mehrmals angeschrieben. Leider hat er auf keiner unserer Schreiben reagiert.

Wie können wir da jetzt vorgehen, wenn wir einen ZVA + EVA machen wollen und weiß auch jemand mit welchen Kosten man da rechnen muss?

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann.

MFG

Sindy
Kimmy

#2

07.01.2008, 20:48

in Österreich gilt die sog. Exekutionsordnung, die mit unserer Zwangsvollstreckung zu vergleichen ist. Da Österreich EU-Land ist, kann der deutsche Titel dort für vollstreckbar erklärt werden.

Das ist leider das einzige, was ich Dir dazu sagen kann. Wenn wir mal was in Österreich haben, beauftragen wir immer einen dortigen RA mit der ZV. Der macht das andersrum mit uns auch. So läuft es wahrscheinlich auch am besten, da man sich mit den verschiedenen Gesetzen ja gar nicht auskennt.
SindyT
Foren-Praktikant(in)
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#3

07.01.2008, 20:57

Wie läuft das da mit den Kosten wenn ihr einen RA in Österreich beauftragt? Gleich wie bei uns oder?
Kimmy

#4

07.01.2008, 21:02

Die dürfen Erfolgshonorar abrechnen! Deshalb würde ich erst mal brav anfragen, ob der ne ZV-Sache übernehmen kann und dann auf Kosten einigen. Wir machen das bei dem RA in Österreich meistens mit einer Pauschale, weil das sonst zu teuer wird, falls er erfolgreich ist :-)
SindyT
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#5

07.01.2008, 21:03

Vielen Dank für die Antwort da weiß ich erstmal bescheid.
Kimmy

#6

07.01.2008, 21:04

Gerne doch. Wir machen das übrigens bei der Gebührenvereinbarung meistens nach dem Streitwert abhängig und berechnen die Gebühren, die hier entstehen würden. Diese runden wir dann auf.
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