Zustellung einer Einstweilligen Verfügung in Österreich

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Rina4ka
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#1

10.12.2007, 09:50

Hallo,
wie kann man eine Einstweilige Verfügung in Österreich zustellen?
Auch durch den Gerichtsvollzieher???
_steffi_

#2

10.12.2007, 10:13

Halli hallo,

man kann kann in Österreich zustellen lassen, allerdings braucht man, da die einstweilige Verfügung kein vollstreckbarer Titel ist eine ZUstellungsbevollmächtigten. Wenn der Gegner keinen Anwalt hat, rufe ich dann immer beim Gerichtsvorsteher, in dessen Sprengel( Gerichtsbezirk) der Gegner wohnt, an und frage nach, wo man zustellen kann.

Ich hoffe ich habe weitergeholfen, ansonsten noch mal posten

LG
Steffi
Rina4ka
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#3

10.12.2007, 11:05

Hallo _steffi_
danke erstmal, aber ich dann noch eine Frage wie kann man den zustendigen Gerichtsvollzieher rausfinden?

FG
_steffi_

#4

10.12.2007, 11:28

Ich würd mal beim zuständigen Gericht anrufen

LG
Rina4ka
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#5

10.12.2007, 14:25

Hat da jemand vielleicht Erfahrung???
Ich habe gerade mit einem unserer GV gesprochen und der hat gesagt, dass müsste man über das Amtsgericht machen, im Wege der diplomatischen Zustellung :?:
:heul
_steffi_

#6

10.12.2007, 14:48

Halli hallo,

hab ich noch nie gehört.
Wir lassen immer durch einen österreichischen Anwalt zustellen. Die Kosten für werden vom Gericht festgsetzt und dem Gegner auferlegt.
Der GV hat erst mit der Sache zu tun, wenn die Exekution (ZV-Verfahren) läuft.

LG
Steffi
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