Hallo,
wie kann man eine Einstweilige Verfügung in Österreich zustellen?
Auch durch den Gerichtsvollzieher???
Zustellung einer Einstweilligen Verfügung in Österreich
Halli hallo,
man kann kann in Österreich zustellen lassen, allerdings braucht man, da die einstweilige Verfügung kein vollstreckbarer Titel ist eine ZUstellungsbevollmächtigten. Wenn der Gegner keinen Anwalt hat, rufe ich dann immer beim Gerichtsvorsteher, in dessen Sprengel( Gerichtsbezirk) der Gegner wohnt, an und frage nach, wo man zustellen kann.
Ich hoffe ich habe weitergeholfen, ansonsten noch mal posten
LG
Steffi
man kann kann in Österreich zustellen lassen, allerdings braucht man, da die einstweilige Verfügung kein vollstreckbarer Titel ist eine ZUstellungsbevollmächtigten. Wenn der Gegner keinen Anwalt hat, rufe ich dann immer beim Gerichtsvorsteher, in dessen Sprengel( Gerichtsbezirk) der Gegner wohnt, an und frage nach, wo man zustellen kann.
Ich hoffe ich habe weitergeholfen, ansonsten noch mal posten
LG
Steffi
Halli hallo,
hab ich noch nie gehört.
Wir lassen immer durch einen österreichischen Anwalt zustellen. Die Kosten für werden vom Gericht festgsetzt und dem Gegner auferlegt.
Der GV hat erst mit der Sache zu tun, wenn die Exekution (ZV-Verfahren) läuft.
LG
Steffi
hab ich noch nie gehört.
Wir lassen immer durch einen österreichischen Anwalt zustellen. Die Kosten für werden vom Gericht festgsetzt und dem Gegner auferlegt.
Der GV hat erst mit der Sache zu tun, wenn die Exekution (ZV-Verfahren) läuft.
LG
Steffi