Titel aus dem Ausland für vollstreckbar erklären lassen

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00Daisy
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#1

05.12.2007, 11:50

Hilfe... Ich habe einen Titel aus dem Ausland (nicht EU) und möchte diesen hier für vollstreckbar erklären lassen. Wie muss ich das machen und was kostet das den Mandanten...
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butterflybabe
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#2

05.12.2007, 12:10

M. W. brauchst du hierfür den europäischen Vollstreckungstitel

Das müsste eine am Titel angebrachter Vermerk oder Stempel etc. sein. Ich weiß leider nicht mehr wo man den bekommt.
00Daisy
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#3

05.12.2007, 12:21

Ich habe hierzu noch was in der ZPO gefunden, wo steht, dass man die Umschreibung beim OLG beantragen muss... Alles völlig kompliziert... Hilfe...
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butterflybabe
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#4

05.12.2007, 12:26

... Alles völlig kompliziert... Hilfe...
Ja leider. Wir hatten das vor einiger Zeit mal, Chef hat aber das Mandat dann doch nicht angenommen.

Den Europäischen Titel kann man aber, wenn man zB Klage einreicht und der Gegner sitzt im Ausland, gleich mitbeantragen.
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#5

05.12.2007, 12:30

Das Problem ist ja, dass es gerade kein europäischer Titel ist... Über den europäischen finde ich in meiner Literatur auch was.. Aber leider nicht für den Rest... Vielleicht heißt es ja dann, man kann nicht vollstrecken.. Scherz... :D
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butterflybabe
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#6

05.12.2007, 12:31

Vielleicht heißt es ja dann, man kann nicht vollstrecken..
Das hätte schon was, man macht in Deutschland Schulden ohne Ende und wandert dann nach Amerika aus.

Scherz beiseite ... ich schau, ob ich nicht doch noch was finde.
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butterflybabe
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#7

05.12.2007, 12:32

00Daisy
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#8

05.12.2007, 12:42

Leider hilft das nicht. Da ich den Titel aus dem Ausland habe und dieser hier bei uns umgeschrieben werden muss. Das kann doch nicht so schwierig sein... Ich hatte es nur leider noch nie...
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Darkeyes
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#9

05.12.2007, 14:52

Den Fall hatte ich auch mal.

Ist eigentliuch ganz einfach (wenn manns mal weiß):

Wir haben es so gemacht, dass wir beim zuständigen Gericht des Schuldners (der in Deutschland ansässig war) einen Antrag eingereicht haben, mit der Bitte diesen für vollstreckbar erklären zu lassen.

Dann kam eine Verhandlung und schwupp die wupp hatten wir ein vollstreckbares Urteil :teufel :mrgreen:

Da hatten wir aber das Glück, dass der ausländische Tittel schon auf Deutsch übersetzt war...

Versuchts einfach mal so :-)
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00Daisy
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#10

05.12.2007, 15:09

Das hört sich doch schon mal super an... Vielen Dank... Weißt Du vielleicht auch noch wie das abgerechnet wurde. :stecken
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