Mahnbescheid nach Kanada?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

04.12.2007, 11:28

Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Folgender Sachverhalt: Der Gläubiger (Firma) sitzt in Deutschland und möchte einen Titel gegen den Schuldner im Ausland. Er wohnt in Kanada. Gibt es eine Möglichkeit einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, vielleicht mittels Mahnbescheid oder eher Klage durch ausländischen Anwalt? Vielleicht weiß auch jemand was für Kosten auf mich zukommen.
Vielen Dank im Voraus.
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butterflybabe
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#2

04.12.2007, 11:35

Gibt es eine Möglichkeit einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, vielleicht mittels Mahnbescheid
Könnte man machen, wenn § 703 d ZPO bzw. § 688 III ZPO erfüllt wäre.
Gast

#3

05.12.2007, 09:55

Hallo Butterflybabe,
danke für deine Antwort.
Hab trotzdem noch eine Frage: also es ist so, dass der Schuldner keinen allg. inländischen Wohnsitz in Deutschland hat (Kanada). Heißt das, das ich den MB, sollte auch § 688 III erfüllt sein, nach Coburg schicke? Und welches Gericht ist für´s streitige Verfahren zuständig? Gem. § 689 II Sitz des Antragstellers, also AG München ?

Was bedeutet § 688 III ZPO, gehört Kanada dazu? Wie finde ich es raus?
Danke!!!!!!!!!!!
Gast

#4

05.12.2007, 11:34

Hallo,
kann mir zu diesem Thema jemand weiterhelfen? Bitte, es eilt!

Danke
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butterflybabe
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#5

05.12.2007, 12:15

Und welches Gericht ist für´s streitige Verfahren zuständig? Gem. § 689 II Sitz des Antragstellers, also AG München ?
Für das streitige Verfahren ist das Gericht beim allg. Wohnsitz des Antragsgegners zuständig, anders als beim Mahnverfahren. Bzw. beim streitigen Verfahren ist auch noch der besondere/ausschließliche Gerichtsstand zu berücksichtigen.

Liegt denn ein besonderer/ausschließicher Gerichtsstand vor, zB Verkehrsunfall (besonderer), Gerichtsstandvereinbarung?
Gast

#6

05.12.2007, 12:31

Hallo,
also ein besonderer Gerichtsstand liegt hier nicht vor... Grundlage der Forderung ist ein not. KV. Ich hab nochmal nachgesehen und mich ein wenig schlau gemacht. Leider zählt Kanada nicht zu den Ländern, in denen ein grenzüberschreitender Mahnbescheid durchgeführt werden kann (§ 703d).
Welche Möglichkeiten siehst du, zur Vollstreckung. Ich brauche ja erstmal einen Titel... Vielleicht RA in Kanada beauftragen?
Danke
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butterflybabe
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#7

05.12.2007, 12:34

Da gibst noch einen anderen aktuellen Thread, wo es um die Vollstreckung in Kanada geht.

Ich habe hierzu folgende Homepage gefunden, vielleicht hilft dir das:

http://www.dihk.de/inhalt/download/merkblatt_kanada.pdf
Gast

#8

05.12.2007, 12:50

okay, danke für den Tipp. Ist schon hilfreich, aber ich brauch erstmal einen Titel...
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