Hinterlegung in US Dollar????

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Nine25

#1

23.11.2007, 11:58

Halli hallo,
wir haben eine Sache in der ein Urteil zu unseren Gunsten ergangen ist. Beklagte wird verurteilt .... US Dollar an uns zu zahlen.
Jetzt, da wir vollstrecken wollen, haben wie einen Antrag auf Hinterlegung beim zuständigen Gericht gestellt. Der zu hinterlegende Betrag ist errechnet, in dem ich die US Dollar umgerechnet habe und noch etwas draufgerechnet habe weil der Kurs sich ja immer ändert.
Jetzt wurde unser Antrag abgelehnt, weil der Betrag im Urteil Dollar sind und der zu hinterlegende Betrag Euro.
Mein Chef tobt.... Was meint ihr? Ist das jetzt meine Schuld?
StineP

#2

23.11.2007, 12:00

Rechne einfach zurück. Mit dem Kurs das ist dämlich... Aber leider so.. genauso kann man nur in EURO nen Mahnbescheid beantragen.. Alles zurück auf Anfang und in Euro...
Deine Schuld würde ich nicht sagen.. Schließlich hätte dein Chef das wissen müssen. VORHER
Nine25

#3

23.11.2007, 12:04

Wie meinst du das zurückrechnen. Die beim Gericht haben geschrieben wir müssen US Doller hinterlegen!
StineP

#4

23.11.2007, 12:07

Jetzt versteh ich nicht ganz.

Ihr wollt Euro hinterlegen? (das mit dem Urteil hab ich verstanden) Du hast das umgerechnet (den zu hinterlegenden Betrag) und wolltest Dollar hinterlegen oder Euro?
Nine25

#5

23.11.2007, 12:12

Ich wollte Euro hinterlegen. Den umgerechneten Dollarbetrag. Aber das Gericht schreibt im Urteil stünde Dollar und die Hinterlegung muß auch in Dollar erfolgen.
StineP

#6

23.11.2007, 12:13

Na dann macht Ihr das... (wusste gar nicht, dass das geht, ehrlich gesagt)...

Willst du nun wissen, wie man US Dollar hinterlegt?
Nine25

#7

23.11.2007, 12:19

Ne, ich wollte nur wissen ob das so üblich ist das man in Doller hinterlegen muß. Ich dachte es reicht, wenn man den Betrag (in Dollar) umrechnet in Euro und das dann hinterlegt.
Kimmy

#8

23.11.2007, 12:23

Ich finde, dass Du total richtig gedacht hast. Das ist mir auch neu, dass fremde Währung bei einem deutschen Gericht hinterlegt werden kann. Für mich widerspricht sich das. Aber wenn die das so wollen, musst Du das wohl tun.
StineP

#9

23.11.2007, 12:24

Offensichtlich ja nicht.

Du kannst da auch schlecht rumstreiten. Wenn das Gericht es will, dass die Währung hinterlegt wird, die auch ausgeurteilt wurde, dann musst du das so machen. Nützt ja nichts
Nine25

#10

23.11.2007, 12:24

Vielen Dank Kimmy, jetzt gehts mir besser! Ich dachte schon ich hätte Mist gemacht und das wissen müssen!
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