Zwangsvollstreckung gegen Amerikaner in Deutschland

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salia81
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#1

21.11.2007, 17:12

Hallo,

ich hoffe, das Thema ist im richtigen Unterforum. Also ich habe folgendes Problem in einer Zwangsvollstreckungssache (dazu muss ich etwas weiter ausholen):

Wir haben für eine Mandantin einen Rechtsstreit gegen ihren Ehemann geführt, der amerikanischer Soldat ist. Dieser war seinerzeit anwaltlich vertreten. Wir erwirkten schließlich einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Mann. Aus diesem soll nun vollstreckt werden. Der KFB wurde den Anwälten des Schuldners bereits zugestellt. Ich fragte dann die zuständige Gerichtsvollzieherin, wie ich die Forderung eintreiben kann. Sie meinte, ich müsste den KFB über ein Departement der Army in Heidelberg zustellen lassen. Von dort kam jedoch die Antwort, dass sie das Schriftstück nicht zustellen können, da die Schriftstücke aus dem Rechtsstreit auch nicht durch sie zugestellt wurden. Ich solle mich an den Anwalt des Schuldners halten (der hatte jedoch auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert). Wie kann ich nun vorgehen? Weiß da jemand was?

Gruß
Salia
MaryK1984
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#2

21.11.2007, 17:18

Wir hatten bei uns eine Sache, da hat ein "Angestellter" der Army, kein Soldat, ein Auto unserer Mandantschaft angefahren.
Das lief auch über eine zentrale Stelle, ich weiß nur nicht mehr wie die hieß .... für in Deutschland stationierte Streitkräfte oder so ähnlich. Aber das könnte hier natürlich völlig anders sein.

Darf ich fragen, wie die Schriftstücke aus dem Verfahren zugestellt wurden? Gingen die ausschließlich an seinen Anwalt?
Janin

#3

21.11.2007, 17:24

so wie ich die verstanden habe, ist der kfb rechtskräftig und ordnungsgemäß zugestellt. warum bringst du keine lohnpfändung aus?
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salia81
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#4

21.11.2007, 18:50

@MaryK1984: Soweit ich weiß ging der gesamte Schriftwechsel über den Anwalt. Kenne die Akte aber nicht ganz. Als wir die Anwälte dann aufforderten, deren Mandanten zu veranlassen, die Forderung aus dem KFB zu begleichen, kam keine Antwort mehr.

@Janin: Das wäre vielleicht eine Möglichkeit. Aber die Frage ist, wer genau ist Drittschuldner? Die Kaserne, wo der Soldat stationiert ist?
Janin

#5

21.11.2007, 18:52

rufe doch einmal mal ganz doof dort an und frage nach. arbeitgeber ist die amerikanische armee bzw. die kaserne..
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salia81
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#6

28.11.2007, 19:03

So, ich habe es jetzt wie folgt gemacht:

Die Frau vom Department of the Army gab mir die Dienstadresse des Schuldners (er ist inzwischen woanders stationiert). Dann fragte ich den nunmehr zuständigen Gerichtsvollzieher, wie ich vorgehen soll. Er meinte, dass ich einen ganz normalen Vollstreckungsauftrag machen müsse. Das mit der Zustellung über die Heidelberger Adresse sei früher mal gewesen. Allerdings wies mich der Gerichtsvollzieher auch gleich darauf hin, dass sich die Vollstreckung länger hinziehen könne, da man nie weiß, ob der entsprechende Soldat nicht gerade einen Auslandseinsatz hat.

Trotzem danke für Eure Hilfe.

Gruß
Salia
StineP

#7

28.11.2007, 19:24

Das ist ja mal interessant =) Also viel zu viel Gedanken gemacht.

Also ich würde dennoch Lohnpfändung machen... Wir haben in unseren Pfüb-Vordrucken auch die Möglichkeit, das direkt in eine Kaserne zustellen zu lassen...

Berichte mal, wenn es geklappt hat. (besonders, wie lang das tatsächlich dauert)
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