Haftbefehl vollstrecken-GF in Österreich

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Summerof77
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#1

19.11.2007, 12:04

Hallo liebe Leute!

Ich habe eine Vollstreckungssache, in der der Schuldner in Deutschland einen Firmensitz hat und in Österreich. Jetzt habe ich bisher in Deutschland vollstreckt. Hier befinden sich nur Büroräume mit Sekretärin. GF sitzt in Österreich. Bei erstem Termin EV hat die Sekretärin keine Angaben gemacht. Es wurde dann der GF geladen, der kam aber natürlich nicht zum 2. Termin EV. Jetzt hab ich den Haftbefehl vorliegen, auf dem auch die deutsche Firmenanschrift steht. Was würde Ihr jetzt tun? Ich denke, ich kann hier das Ding nicht wirklich vollstrecken. Sollte man das ganze nach Österreich geben? Und wenn ja, wie?

Für Antworten wäre ich unendlich dankbar!

Summer
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Janin

#2

19.11.2007, 12:08

habt ihr ne rs hinter eurem mandanten stehen?? wenn ja, bekommt ihr deckungszusage für zv-verfahren in österreich. hatte letztens auch ne ähnliche sache. die österreichischen rae mussten einen neuen titel gegen gf erwirkten und sind gerade bei, zu vollstrecken.
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Summerof77
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#3

19.11.2007, 12:12

Du meinst, ich muß einen neuen Titel haben? Das wäre nicht gut. Wie ist das eigentlich, wenn der mal wieder nach Deutschland einreist bezüglich seiner Geschäfte? Bekommt das noch einer mit mit dem Haftbefehl, wenn ich ihn hier vollstrecken lasse?
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Janin

#4

19.11.2007, 12:14

wenn ihr wisst, dass er wieder nach deutschland kommt, könnt ihr natürlich vollstrecken. soweit ich weiß, muss in österreich ein neuer titel beantragt werden. es gelten dort etwas andere gesetze und wir mussten dies in unserer sache auch tun.
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Summerof77
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#5

19.11.2007, 12:19

Ich dachte, ich könnte diese EUGH-Klausel, oder so, anbringen lassen und dann geht das? Mh, da bin ich jetzt total unsicher, aber danke für die Denkanstöße.
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Janin

#6

19.11.2007, 12:20

also bei uns war das so. lass mich aber auch eines besseren belehren. vielleicht weiß ja noch jemand was.
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Summerof77
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#7

19.11.2007, 12:23

Das wäre echt gut. Der MAndant wohnt in Österreich, das wäre also auch besser, wenn es dort vonstatten gehen kann. Und die Frage ist für mich einfach, ob ein neuer Titel vonnöten ist, wenn es sich um ein und dieselbe Firma (so verstehen wir das) handelt? Bitte um mehr Input!!!
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StineP

#8

19.11.2007, 12:45

Also.. Du hast einen deutschen Titel?

Schreib an das Gericht, von dem du den Titel hast.

....

wird gemäß Artikel 6 EuVtVO beantragt, den als Anlage beigefügten Vollstreckungsbescheid als Europäischen Vollstreckungsbescheid zu bestätigen.

Und damit kannste denn im AUsland vollstrecken.
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Summerof77
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#9

19.11.2007, 13:12

Das meinte ich, liebste Stine, danke! Und dann müßte ich rein theoretisch? Ja, was dann? Will ja den HB vollstrecken lassen. Schick ich das dann an ein österreichiches Gericht? Unser Mandant meint, es gibt da eine amtliche Vollstreckungsstelle? Ich find so im Internet nicht viel dazu...jemand nen Link?
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StineP

#10

19.11.2007, 13:44

Also wenn dein Haftbefehl ein europäischer Titel ist, dann:

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich aus dem EuGVÜ/LGVÜ:

Österreich: Bezirksgericht
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