Danke, Stinchen! Nun hab ichs.
*Drück*
Haftbefehl vollstrecken-GF in Österreich
- Summerof77
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Mir fällt da gerade noch was ein: Ich hab hier ja ein VU, daß ich jetzt als Europäisches URteil bestätigt haben will...Was ist dann mit meinem HB? Muß ich den auch bestätigen lassen, oder gilt der im Ausland gar nix? Ich würde den sonst mitschicken und ebenfalls als europäischen HAftbefehl bestätigen lassen. Ob da geht? *grübel*StineP hat geschrieben:Also wenn dein Haftbefehl ein europäischer Titel ist, dann:
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich aus dem EuGVÜ/LGVÜ:
Österreich: Bezirksgericht
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Na, was vollstreckste denn?? Aus beiden, richtig??
Ich denke, du musst beide (VU und Haftbefehl) umwandeln lassen.
Ich würde das einfach so probieren. Das Gericht wird dich schon drauf hinweisen, wenn die Haft im AUsland nicht geht.
Ich denke, du musst beide (VU und Haftbefehl) umwandeln lassen.
Ich würde das einfach so probieren. Das Gericht wird dich schon drauf hinweisen, wenn die Haft im AUsland nicht geht.
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So, habe jetzt schon mal die Mitteilung, daß man den Haftbefehl nicht als europäischen Vollstreckungstitel umschreiben lassen kann. Mit dem VU wohl kein Problem.
Allerdings weiß zur Zeit das Gericht nicht, wo meine Titel (HB und VU) abgeblieben sind....warum wird eigentlich an den Berufsschulen nicht das Fach "Deutsche Dialekte" angeboten? Beim AG Rosenheim jedenfalls mußte ich mich wirklich konzentrieren, die Dame, die sehr nett war, zu verstehen.
Summer
Allerdings weiß zur Zeit das Gericht nicht, wo meine Titel (HB und VU) abgeblieben sind....warum wird eigentlich an den Berufsschulen nicht das Fach "Deutsche Dialekte" angeboten? Beim AG Rosenheim jedenfalls mußte ich mich wirklich konzentrieren, die Dame, die sehr nett war, zu verstehen.
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