Mahnbescheid gegen eigenen Mdt. mit Sitz in Frankreich

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Gast

#1

07.11.2007, 12:09

Ich muss einen Mahnbescheid gegen den eigenen Mandanten machen. DIeser hat seinen Sitz in Frankreich. Ich weiß nicht genau, wo ich den MB-Antrag stellen muss und ob ich dazu ein spezielles Formular brauchen.

Kann mir da jemand helfen.

Viele Grüße und danke

Angelika
Kimmy

#2

07.11.2007, 12:15

Es handelt sich hier um einen Fall des § 703 d ZPO. Ihr müsst einen Gerichtsstand in Deutschland haben, welches sachlich unbeschränkt für eine Klage zuständig wäre. Hast Du einen solchen Gerichtsstand, dann kannst Du Deinen MB an das zuständige AG senden. Hast Du keinen Gerichtsstand in Deutschland, kannst Du kein Mahnverfahren einleiten.
Gast

#3

07.11.2007, 12:28

Also unser Kanzleisitz ist hier in Deutschland, das war eine ganz normale Mandatsbearbeitung, aber es gab keine Gerichtsstandsvereinbarung oder so. Muss die denn zwingend vorliegen oder reicht unser Kanzleisitz aus?
Kimmy

#4

07.11.2007, 12:49

Euer Kanzleisitz müsste ausschließlich zuständig sein. Ich gehe davon aus, dass euer Mdt. ein Verbraucher ist. Der kann keine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Geld ist Schickschuld... oje, also mit dem Gerichtsstand sollte Dein Chefe nochmal gucken. Immerhin kannst Du ihm schon mal sagen, dass ihr so einen braucht.
Gast

#5

07.11.2007, 13:03

Danke,

eine kurze letzte Frage hätte ich da noch, wenn unser Sitz zuständig wäre, kann ich dann das normale MB-Formular nutzen?
Kimmy

#6

07.11.2007, 13:05

wenn das AG, wo eure Kanzlei ist das automatisierte Mahnverfahren hat ja. Wenn es aber kein zentrales Mahngericht ist, dann musste - und das willste bestimmt nicht hören ;-) das doofe, alte Durchschlagteil benutzen.
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immer
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#7

07.11.2007, 13:14

:zustimm Bei den automatischen Formularen musst du noch bei der Antragsgegnerbezeichnung in das Feld hinter dem Wohnort das Auslandskfzkennzeichen (also "F" für Frankreich) eintragen. Ansonsten wie gewohnt ausfüllen.
AC/D Schuhe aus!
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