In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Theresa71186
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#1
29.10.2007, 14:34
Hi.
Wir haben in einem Mahnbescheid im Mai die hälftige Geschäftsgebühr bei Inkassokosten eingetragen. (Damals wusste meine Kollegin noch nichts von der Neuregelung!) Ich bin gerade bei der Abrechnung. Und jetzt habe ich wieder das leidige Problem mit der beschissenen Geschäftsgebühr.
Was mach ich denn nu mit der Geschäftsgebühr? Die Rechnung habe ich so:
1,0 MB
0,5 VB
Pauschale
0,3 ZVA
Pauschale
0,3 EV
Pauschale
mwst
Was passiert den mit der Geschäftsgebühr die entstanden ist. Ich werd nochmal verrückt mit dem Mist.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Das will mir nicht in den Kopf.
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Curry
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#2
29.10.2007, 14:36
Mach doch die Abrechnung, wie du sie vor der Neuregelung gemacht hast. Den Minderungsbetrag habt ihr doch sicher auch nicht im MB eingetragen, dann passt es doch wieder.
Also eine volle GG abrechnen und beim MB zur Hälfte anrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Josie
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#3
29.10.2007, 14:41
Die Hälfte der Geschäftsgebühr muss auf die Verfahrensgebühr in einem darauffolgenden Rechtsstreit angerechnet werden. Dies trifft ja bei dir gar nicht zu. Also bleibt alles wie du´s aufgeschrieben hast.
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Theresa71186
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#4
29.10.2007, 14:41
Ja warum eigentlich nicht. Logisch! Ich hab mich zu sehr wieder damit fertig gemacht, dass ich das nicht verstehe.... Blöder Montag. Danke dir!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Curry
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#5
29.10.2007, 14:45
Josie hat geschrieben:Die Hälfte der Geschäftsgebühr muss auf die Verfahrensgebühr in einem darauffolgenden Rechtsstreit angerechnet werden. Dies trifft ja bei dir gar nicht zu. Also bleibt alles wie du´s aufgeschrieben hast.
Wieso trifft das nicht zu?
Das Mahnverfahren ist auch ein "darauffolgender Rechtsstreit".
Curry
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