Vollstreckungsurteil/belgischer Unterhaltstitel

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Angeleye
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 19.10.2006, 15:37
Wohnort: Aachen

#1

29.10.2007, 12:00

Hallo alle miteinander,

ich habe da ein Problem.
Unsere Mandantin kommt aus Belgien und hat einen rechtskräftigen (nach belgischen Recht) Unterhaltstitel.
Der Gegner wohnt in Deutschland, von daher würde sie gerne durch einen deutschen Anwalt (also uns) hier vollstrecken.

Mein Problem jetzt, wie bekomme ich das belgische Urteil vollstreckungsfähig.
Ich habe mich informiert und bin auf § 723 ZPO aufmerksam geworden. Ein Vollstreckungsurteil muss erwirkt werden.

Hat jemand von euch Erfahrung damit und kann mir gegebenfalls weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße
Tanja
Kitty.84

#2

29.10.2007, 13:07

Wir hatten das mal mit einem holländischen Urteil.
Haben das Urteil mit entsprechender Übersetzung an das zuständige Gerich gesandt mit folgendem Antrag:

Antrag auf Klauselerteilung für ein ausländisches Urteil nach der VO (EG) Nr. 44/2001

In Sachen
der Frau X
PB: Rechtsanwalt
gegen
Herrn Y

reiche ich anliegende Vollmacht zur Gerichtsakte.
Namens und in Vollmacht der ANtragstellerin beantrage ich,

das Urteil des Gerichts sowieso vom bla bla bla, welches den Antragsgegner verurteilt, an die Antragstellerin soundsoviel zzgl Zinsen zu zahlen, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.

Darüber hinaus beantrage ich,

dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Begründung:

In einem Rechtsstreit wegen Zahlungsansprüchen hat das Gericht bla unter der Geschäftsnummer bla am bla den ANtragsgegner zur Zahlung von .... verurteilt. Diese Forderung ist begründet durch (z.B. Werkvertrag vom ...)

Beweis: Vorlage des Urteils

Das Urteil ist nach Art. 38 ff VO (EG) Nr. 44/2001 in Verbindung mit dem deutschen Ausführungsgesetz (AVAG) mit der Klausel zu versehen.

Das angerufene Gericht ist zuständig, da der Antragsgegner unter der im Rubrum aufgeführten Anschrift in Deutschland wohnhaft ist und bislang an die Antragstellerin keine Zahlung geleistet hat.

Beglaubigte....

Rechtsanwalt


oder so ähnlich! Wenn du die Klausel dann hast, kannst du dann normal vollstrecken.
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