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Verfasst: 10.04.2008, 13:07
von Curry
Darauf kann man dann im Anschreiben ja noch hinweisen, dass evtl. noch mehr gezahlt werden muss. Deswegen muss man ja nicht nur eine Rechnung machen.

Verfasst: 10.04.2008, 13:07
von Smilie
Aber wenn du 4 Rechungen machst, dann hast du doch wieder das Problem mit der Vorsteuer.. oder seh ich das falsch.

Vorschlag zur Güte: 1 Rechung, im Adressfeld alle Mandanten - also nur einmal Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Der eine bekommt das Orignal und die anderen bekommen Kopien davon mit der Gesamtschuldnerhaftung als Vermerk.

Verfasst: 10.04.2008, 13:12
von Curry
Mit vier Rechnung meine ich 4 anteilmäßige Rechnungen, wie ich es in meinem ersten Beitrag geschrieben habe.

Verfasst: 10.04.2008, 13:14
von Mulle21
Genau so wie beschrieben machen wir das

Alle Mandanten mit Namen in das Rechnungsfeld nebst Zusatz als Gesamtschuldner

ergo 1 Rechnungsnummer

Übersendungsschreiben an jeden einzelnen davor mit seiner Adresse

und schon hat jeder die gleiche Rechnung und uns ist das egal wer wieviel Vorsteuer zieht - das wäre deren Betrug

Verfasst: 10.04.2008, 13:16
von Curry
Da nicht jeder für den gesamten Betrag haftet, wäre das meiner Meinung nach nicht richtig. Wenn jeder nur für einen Betrag von 500€ haftet, kann man ihm nicht 600€ in Rechnung stellen.

Verfasst: 10.04.2008, 13:18
von Mulle21
hab ich was übersehen? ich denke eine Angelegenheit eine Rechnung für alle?

ich lese nochmal nach

Verfasst: 10.04.2008, 13:19
von Gast
Vielen Dank,
Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Mit Eurer Hilfe bin ich jetzt zu folgender Lösung gekommen:

Jetzt gibts zwei Rechnungen wie folgt:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 01/08)

Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4

Positionen:
VG
TG

Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.

Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
----------------------------------------------

und dann noch eine zweite Rechnung:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 02/08) (andere ReNr als zuvor)

Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4

Positionen:
Erhöhungsgebühr 0,9 (3x0,3)

Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.

Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
Sollten Sie bereits die Rechnung 01/08 bezahlt haben, ist diese Rechnung für Sie gegenstandslos.
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Was haltet Ihr von dieser Lösung???

Verfasst: 10.04.2008, 13:23
von Mulle21
also nach lesen des Eingangspostings ist m.E. folgendes:

gleicher Gegenstand für alle 4 dafür gibt es eben eine Summe Gebühren die zu zahlen ist. Im Innenverhältnis haftet jeder für seinen Teil. Im Außenverhältnis zum Anwalt (sollte jeder den Anwalt einzeln beauftragt haben) zumindest für alles außer Erhöhungsgebühr für andere.

Also könnte man 4 unterschiedliche Rechnungen ohne Erhöhungsgebühr schreiben und dann den überschießenden Betrag als Gutschrift wieder zurücküberwiesen. Ich denke, das wäre sicher.

Da bis dato noch nie jemand gemeckert hat, mache ich es weiter wie bisher.

Verfasst: 10.04.2008, 13:29
von Gast
:thx
Ich leg dann jetzt mal los
:pc

Verfasst: 10.04.2008, 13:33
von Curry
Es haften alle für alles außer der Erhöhungsgebühr. Dann kannst du diese noch nicht gesondert in einer Rechnung abrechnen.