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Verfasst: 10.01.2008, 16:54
von Gast
Weil trotzdem Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden. eV, ZV, Pfändungsauftrag u.a.

Oder ist das dann falsch wenn ich das buche?

Verfasst: 10.01.2008, 16:56
von Janin
also wenn ihr trotzdem die zv betreibt, müssen ja kosten für den vb angefallen sein. ihr könnt ja nicht einfach ohne titel die zv betreiben.

Verfasst: 10.01.2008, 16:57
von Gast
Sind das Kosten die bei jedem VB gleich anfallen oder bei jedem anders? Weil in der Akte kein VB drin ist wo ich die Festgesetzen Kosten entnehmen könnte! :(

Verfasst: 10.01.2008, 16:59
von Janin
du musst die kosten für den vb entsprechend ausrechnen. mache jetzt auch feierabend. sonst hätte ich dir das ausgerechnet.

schaue mal in ne kostenrechnung vom zuständigen ag nach. dort ist der streitwert aufgeführt und nach diesem berechnest du dann die gebühren für den vb.