Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung
Verfasst: 29.10.2018, 11:15
Ich wurde nur die außergerichtliche Tätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt abrechnen. Die ist abgeschlossen mit Antrag MB.
Das Mahnverfahren würde ich dann abrechnen, wenn VB-Antrag raus ist. Dann weiß man gesichert, welche Gebühren für das Mahnverfahren tatsächlich entstanden sind.
So hat man auch eine schöne klare Trennung.
Aber wenn man in eurer Kanzlei das anders will, musst du dich natürlich dran halten.
Das Mahnverfahren würde ich dann abrechnen, wenn VB-Antrag raus ist. Dann weiß man gesichert, welche Gebühren für das Mahnverfahren tatsächlich entstanden sind.
So hat man auch eine schöne klare Trennung.
Aber wenn man in eurer Kanzlei das anders will, musst du dich natürlich dran halten.