Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung in Mexiko

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#11

27.06.2007, 11:53

Hallo,

also ich würds versuchen. Mahnbescheid beantragen, abwarten was passiert.

Und wenn du dann den Titel irgendwann bekommen solltest, pfände doch Rentenansprüche (evtl. zukünftige). Die Rente bezieht sie ja aus Deutschland.
LG, Ela
Suppenhuhn1985
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 21.06.2007, 16:27
Wohnort: Wuppertal

#12

27.06.2007, 12:24

Was hälst du denn von öffentlicher Zustellung gemäß § 185 ZPO ?!? Das ist doch auch eine Möglichkeit, um einen Titel zu bekommen. Oder geht es nicht, weil sie sich im außereuropäischen Ausland befindet?
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#13

27.06.2007, 12:55

@Suse: Aber nur wenn Sie hier auch gearbeitet hat
LG Grübchen
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#14

27.06.2007, 13:02

Versuchen würd ich es auf jeden Fall. Als "Schaden" habt ihr ja nur die Gerichtskosten. Anwaltsgebühren fallen ja nicht an.

Würd evtl. einen Rechtspfleger beim Mahngericht anrufen und generell fragen, ob mit Zustellungen nach Mexiko Schwierigkeiten bestehen und dann nochmals überlegen, was man macht.
Mausilein30

#15

28.06.2007, 19:07

In Mexiko gibt es deutschsprachige Anwälte. Wir haben selber ein Verfahren in Mexiko laufen.

Die Anwälte verlangen 10 % der Hauptforderung als Gebühren für sämtliche Instanzen. ZV kostet extra und wenn erfolgreich vollstreckt wird, verlangen sie nochmal extra Geld. Teuer teuer ...
Lienchen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 13.03.2007, 14:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Braunschweig

#16

02.07.2007, 11:59

Naja, der Aufwand den wir hätten würde sich auf keinen Fall rentieren, wenn man die noch offenen Kosten von knapp 250 Euro betrachtet, aber ich persönlich wollte ihr das nicht unbedingt schenken, zumal es sich ja um getane Arbeit handelt. In Deutschland hat sie zwar gearbeitet, aber nur als geringfügig Beschäftigte. Insoweit werden Rentenansprüche, wenn ich diesen Vorschlag aufnehme, nicht pfändbar sein. Aber ich glaube, die Möglichkeit mit der öffentlichen Zustellung könnte funktionieren. Muß mich dann mal nach meinem Urlaub mit dem Mahngericht in Verbindung setzen. Aber herzlichen Dank für die verschiedenen Ansatzpunkte. Viele Köpfe schöpfen doch mehr aus, als nur ein einziger - der zudem noch im Stress hing ;)
Antworten