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Verfasst: 24.06.2007, 18:59
von wifey
Vielleicht sollten wir cappie mal bitten uns bezüglich der Umstände aufzuklären ;-)

Verfasst: 24.06.2007, 19:36
von cappie
Na dann will ich Euch mal schlau machen.

Sachverhalt ist folgender: Die Küche befindet sich in einem Haus, das der Schuldnerin einmal gehört hat. Sie ist dort lediglich noch untergestellt und Mdt. hat durch Zufall erfahren, dass sie diese wohl demnächst dort wegholen will.

Verfasst: 24.06.2007, 21:57
von wifey
Also gibt's keinen Drittschuldner und der GV am "Küchenstellplatz" kann beauftragt werden - ohne dass erst ein Gericht noch mitmischen muss.

Verfasst: 25.06.2007, 06:01
von Gina
Jep, seh ich auch so.