Re: gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland
Verfasst: 20.06.2013, 20:41
Ich muß mich einfach nochmal melden.
Ich habe mir den Antrag auf Erlaß eines Europäischen Zahlungsbefehls von der Seite des Europäischen Gerichtsatlasses heruntergeladen - incl. der "Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformblattes". Daraus ergibt sich aber m.E. überhaupt kein Hinweis auf die gerichtliche Zuständigkeit. Es steht dort lediglich: "1. Gericht: Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die gerichtliche Zuständigkeit zu achten".
Ja, das will ich ja gerne tun. Bloß wie?
Der Link von cosmicmoon unter Nr. 6 hilft mir leider auch nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, daß ich zum Friedensrichter muß, weil meine Forderung mit € 9.500,00 unter € 12.000,00 liegt. Aber wo steht die Adresse des Friedensrichters?????
Das kann doch nicht sein, daß das man das nicht rauskriegt. Wen kann ich denn sonst noch fragen, wenn Ihr das auch nicht wißt?
Ich habe mir den Antrag auf Erlaß eines Europäischen Zahlungsbefehls von der Seite des Europäischen Gerichtsatlasses heruntergeladen - incl. der "Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformblattes". Daraus ergibt sich aber m.E. überhaupt kein Hinweis auf die gerichtliche Zuständigkeit. Es steht dort lediglich: "1. Gericht: Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die gerichtliche Zuständigkeit zu achten".
Ja, das will ich ja gerne tun. Bloß wie?
Der Link von cosmicmoon unter Nr. 6 hilft mir leider auch nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, daß ich zum Friedensrichter muß, weil meine Forderung mit € 9.500,00 unter € 12.000,00 liegt. Aber wo steht die Adresse des Friedensrichters?????
Das kann doch nicht sein, daß das man das nicht rauskriegt. Wen kann ich denn sonst noch fragen, wenn Ihr das auch nicht wißt?