OK, ich muss den nicht erst in den Niederlanden für vollstreckbar erklären?
Beauftrage ich also direkt einen GV?
VU vollstrecken in den Niederlanden
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Wurde der Kostenfestsetsetzungsbeschluss als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, kannst Du mit den Vollstreckungsunterlagen direkt den Gerichtsvollzieher in den Niederlanden mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss muss in diesen Fällen nicht mehr zuvor in den Niederlanden für vollstreckbar erklärt werden.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss muss in diesen Fällen nicht mehr zuvor in den Niederlanden für vollstreckbar erklärt werden.
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ok, danke.
Ich habe gestern mit dem GV in NL gesprochen. Er sagte, ich müsste die Erklärung vom Gericht, dass der Titel ein Europäischer Vollstreckungstitel ist, auf NL übersetzen lassen.
Wo mache ich das?
Ich habe gestern mit dem GV in NL gesprochen. Er sagte, ich müsste die Erklärung vom Gericht, dass der Titel ein Europäischer Vollstreckungstitel ist, auf NL übersetzen lassen.
Wo mache ich das?
Vereidigter Dolmetscher! Kannst Du bei Deinem Gericht erfragen!Minimaus hat geschrieben:ok, danke.
Ich habe gestern mit dem GV in NL gesprochen. Er sagte, ich müsste die Erklärung vom Gericht, dass der Titel ein Europäischer Vollstreckungstitel ist, auf NL übersetzen lassen.
Wo mache ich das?