Mahnbescheid nach China

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esmiralda
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#11

19.05.2011, 15:03

also hat sich das auch erledigt... bleibt dann wohl nur noch die Klage...
Oder? Was würdet ihr machen um die Ansprüche eurer Mandantschaft so kostengünstig wie möglich durchzusetzen?
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gabrielle
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#12

19.05.2011, 15:05

es bleibt Dir nur der Klageweg. Allerdings, selbst wenn Du ein Urteil erstreitest, wie willst Du es vollstrecken? Natürlich mag es dafür Möglichkeiten geben, aber sind sie auch Erfolg versprechend? Wie hoch ist denn die Forderung?
esmiralda
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#13

19.05.2011, 15:11

ca. 7000,00 €. Tja, über die Vollstreckung sollte ich mir auch schon jetzt Gedanken machen... bleibt wahrscheinlich nur einen Anwalt in China zu beauftragen!?
Tigra
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#14

19.05.2011, 15:13

hat euer mandant keine gerichtsstandvereinbarung mit der Fa. in China?!?! Ggf. hat euer Mdt. eine AGB aus der sich eine GSV ergibt???

Dann könntet ihr die Klage ganz normal am Gerichtsstand einreichen!
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jojo
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#15

19.05.2011, 15:27

Mal ehrlich: Glaubt irgendwer dran, dass man in China tatsächlich vollstrecken kann ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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esmiralda
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#16

19.05.2011, 15:38

Man soll die Hoffnung nicht aufgeben... ich werd die Sache aber auch nochmal mit meinem Chef besprechen.

Ja... Klage reiche ich hier in Deutschland ein, aber wenn ich den Titel hab, muss ich doch für die Vollstreckung in China einen dort ansässigen Anwalt beauftragen oder kann ich in Bezug auf die Vollstreckung von hier aus was unternehmen?
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gabrielle
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#17

19.05.2011, 15:57

ich nicht. Soweit ich weiß, muss man das ganze Stück dann auch noch übersetzen lassen und dann in China einen Anwalt beauftragen. Viel Spaß.
esmiralda
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#18

19.05.2011, 16:45

Ich bin grad total verwirrt! dies hab ich grad gelesen:
Europäische Zahlungsbefehl:
Dieser Antrag ist grundsätzlich in dem Mitgliedstaat einzureichen, in dem der Antragsgegner seinen Wohnsitz bzw. seinen Sitz hat. Daher muss man die internationale Zuständigkeit prüfen. Lässt sich eine deutsche internationale Zuständigkeit bejahen (etwa durch eine Gerichtsstandvereinbarung oder über den Erfüllungsort) ist in Deutschland allein das Amtsgericht Wedding zuständig.

Na was denn nu? Wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist, kann ich dann einen europ. Zahlungsbefehl beantragen oder nicht?
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alraune
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#19

19.05.2011, 17:07

Wie wäre es denn, dem Mandanten zu raten, sich gleich einen (deutschsprachigen) Anwalt in China zu suchen?
esmiralda
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#20

20.05.2011, 08:36

Ne das wäre nicht so gut...

Kann mir jemand die Frage beantworten, ob ich einen europ. Zahlungsbefehl beantragen kann, wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist?
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