Europäischer Zahlungsbefehl - Vollstreckung in Frankreich

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Janine87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 13.12.2011, 08:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Nürnberg

#11

18.01.2016, 16:57

Ich habe heute auch einen Europäischen Zahlungsbefehl gemacht, Schuldner mit Sitz in Frankreich.
Ich würde diesen direkt an das Gericht in Frankreich schicken, da es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt und lt. einer Verordnung (diese fällt mir gerade nicht mehr ein so kurz vor Feierabend) der Sitz des Antragsgegners der Gerichtsstand ist.

Meine Chefin meinte jetzt, man könne den Antrag auch nach Berlin Wedding schicken. Ich erklärte ihr, dass dies doch nur möglich wäre, wenn der Antragssteller seinen Sitz im Ausland hat. Sie meinte auch noch, dieser Zahlungsbefehl muss auf Französisch beantragt werden, da es nicht sicher ist ob beim Gericht jemand Deutsch spricht. Was ist denn nun korrekt? Ich habe mit dem Europäischen Zahlungsbefehl leider noch nicht viel zu tun gehabt.
Antworten