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Verfasst: 22.01.2007, 09:50
von Curry
Niemand will mich verstehen heute *heul* :wink:

@Pepsi

Ich wollte wissen, ob man Forderungen, die eigentlich, meiner Meinung nach, Nebenforderungen sind, auch als Hauptforderung geltend machen kann.

Verfasst: 22.01.2007, 10:02
von Vorzimmerkeule
Nicht "Forderungen, die eigentlich Nebenforderungen sind", Nancy. Du kannst die Auslagen für die EMA-Anfrage jetzt nicht zur Hauptforderung machen. Bei dem anrechenbaren Teil der Gebühren hast Du die Möglichkeit hingegen schon.

Verfasst: 22.01.2007, 10:08
von Curry
Es ging ja auch nur um den anrechenbaren Teil der Gebühren, was anderes hatte ich ja auch nicht gemeint.

Verfasst: 22.01.2007, 10:13
von Pepsi
es sind nicht zwingend Nebenforderungen.. sagte ich doch, du kannst es dir aussuchen..

Verfasst: 22.01.2007, 10:14
von Vorzimmerkeule
Hey, das war doch auch gar nicht böse oder :klugscheiss -isch gemeint. Dein letzter Satz hörte sich aber nicht danach an, dass Du nur die Nebenforderung Anrechnung Geschäftsgebühr meintest.

Verfasst: 22.01.2007, 10:20
von Curry
Gut, das wollte ich doch nur wissen.

Ich hab es auch nicht böse gemeint. Ich bin heute nicht ausgeschlafen - die Schulkinder im Bus haben mich nicht schlafen lassen...

Verfasst: 12.06.2007, 20:35
von Gast
Hallo an alle, ich weiß, dass es jetzt nicht dazu passt, aber vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten!? Was geschieht, wenn der GV den Schuldner nicht antrifft oder wenn der Schuldner dem GV den Zutritt verwehrt?

Verfasst: 12.06.2007, 21:53
von Pepsi
bei was?

PS: welche Software benutzt du denn?

Verfasst: 14.08.2007, 12:13
von Summerof77
Ähm, hier noch eine dumme Frage:

Hab hier nur noch einen Vordruck Soldan Fassung 1.1.02. Sind die jetzt noch gültig?

Verfasst: 14.08.2007, 12:21
von Summerof77
OK, danke! ISt bis 30.04.2008 gültig!