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Verfasst: 02.02.2010, 17:37
von Ciara
Ich würde auch den 03.06. nehmen. Da wurde der Betrag ja auch schon mit angemahnt.

Verfasst: 03.02.2010, 10:55
von Lupi
Der Tag des Zuganges der Mahnung wird noch nicht mitberechnet.

Ist die Mahnung vom (also erstellt) 2.06., dann wahrscheinlich am 3.06. zugegangen und Zinsen ab 4.06. würde ich sagen.

Auf jeden Fall hat Anja V. recht: Der Restbetrag stammt ja vom Gesamtbetrag. :wink:

Verfasst: 03.02.2010, 13:31
von Steph
Danke Ihr Lieben !!

Habt mir sehr geholfen...

Verfasst: 15.02.2010, 15:47
von Steph
Hallo Leute,

muss das Thema noch einmal schieben...

Ich habe jetzt einen MB gegen eine GmbH zu machen und unser Mdt. ist ebenfalls eine GmbH.

Bei "Nichtverbrauchern" ist es doch mit den Zinsen so, dass diese 30 Tage ab Rechnungsdatum laufen oder?

Rechnung A ist vom 26.10.2009, ich fange an, ab 27.10.09 zu zählen und bin dann beim 25.11. genau mit 30 Tage angekommen, zählt dieser Tag schon mit oder laufen die Zinsen erst ab dem 31. Tag also ab 26.11.09??

Rechnung B ist vom 18.11.2009, ab 19.11.09 bis 18.12. (30. Tag), Zinsen ab 19.12.(31. Tag)?

Eine Mahnung erfolgte am 11.12.2009

Falls es keine Verbraucher sind, erübrigt sich ja dann eine Mahnung oder??

Verfasst: 16.02.2010, 09:57
von Steph
:schieb

keiner ne Antwort auf Lager??? :cry:

Verfasst: 16.02.2010, 10:04
von Ciara
Die Zinsen beginnen bei Rechnung A erst am 31. Tag an zu laufen.

Bei der Rechnung B ab dem 13.12.09, wenn man davon ausgeht, dass die Mahnung am 12.12.09 zugegangen ist. Wenn trotzdem vorher eine Mahnung geschrieben wird ist diese auch maßgeblich.

Verfasst: 16.02.2010, 10:51
von Steph
super,

:thx