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Verfasst: 06.08.2006, 14:21
von wifey
ich denke, der Preis kommt auf das Land an (und auf das, was man mit dem ausländischen Anwalt vereinbart). Je nach Forderung kann sich das schon lohnen

Verfasst: 07.08.2006, 10:32
von Gast
Habe bisher auch immer gute Erfahrungen mit der deutschen Botschaft im Ausland gemacht. Die haben mir immer netterweise die Vordrucke, Voraussetzungen etc. per Mail geschickt. Weiter haben die mir auch gesagt, wo ich Anfragen bezüglich der Adressen hinschicken kann. :D

Vollstreckungen haben wir bislang nur in Frankreich, Österreich (übel!) und Italien gemacht. Jeweils aber mit ortsansässigem Anwalt. Die Kostenfrage lässt sich paschal nicht beantworten, in manchen Ländern ist aber eine Inlands-Adresse für div. Zustellungen pflicht (z.B. in Österreich).

LG Memo

Verfasst: 08.08.2006, 11:36
von Ahurani
Hi!

Wir können hier von Frankreich berichten. In Frankreich gibts kein Meldesystem, die Schuldner brauchen sich nur dorthin abmelden. Keine Botschaft kann einem helfen, viell. nur ne Detektei? Man ist echt angearscht, wenn der Schuldner sich dorthin abmeldet, denn dann bekommt man nicht einmal eine Unauffindbarkeitsbescheinigung und wie gesagt, man kann der deutschen Meldebehörde ja auch net nachweisen, dass der Schuldner nicht in Frankreich gemeldet ist bzw. unbekannt verzogen ist, weil man von dort keine Bescheinigung erhält. Echt schöner Mist. :(

Mit ZV im Ausland kenne ich mich auch zu wenig aus, meist nimmt man einen deutschsprachigen RA in dem Land, wo man vollstrecken will.