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Verfasst: 10.04.2008, 12:41
von Daisymaus512
Wie Smilie sagt, wichtig ist, daß auf der Rechnung vermerkt ist, daß alle vier Mandanten gesamtschuldnerisch bezüglich des Rechnungsbetrages haften und jeder diese Rechnung übersandt bekommen hat.

Verfasst: 10.04.2008, 12:43
von Daisymaus512
@curry: Es könnte aber trotzdem jeder der vier Personen die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen mit einer Originalrechnung. Und das darf nicht sein

-> Deswegen ja der Vermerk bezüglich der Gesamtschuldnerschaft.

Verfasst: 10.04.2008, 12:48
von Smilie
aber wenn man die Rechung teilen würde, dann denkt jeder, wenn er seinen Anteil bezahlt hat, dass dann alles erledigt ist...

Außerdem kann die Vorsteuer ja nur geltend gemacht werden, wenn sie auch gezahlt wurde. Wenn nun der eine den Gesamtbetrag zahlt, dann man den anderen ja immer noch mitteilen, dass es sich erledigt hat oder so, oder ne Gutschrift zu der Rechung erstellen.

Verfasst: 10.04.2008, 12:51
von Gast
Das Problem von Curry seh ich auch. Und die Adressaten sind auch unterschiedliche.

Bin ich zu dumm?

Verfasst: 10.04.2008, 12:52
von Curry
Schaut mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=68 ... g+rechnung

Es haftet nicht jeder für den vollen Betrag.

Die Vorsteuer kann im Übrigen mit Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Wer weiß denn, was die Gegenseite mit den vier Rechnung für Unfug betreibt.

Verfasst: 10.04.2008, 12:54
von Gast
Bei Soll-Besteuerung kann doch die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn man im Soll ist, also wenn eine Rechnung reinkommt. Nur bei Ist-Besteuerung hängt die Geltendmachung der Vorsteuer von der tatsächlichen Zahlung ab.

Verfasst: 10.04.2008, 12:57
von Curry
Hartwig hat geschrieben:Bei Soll-Besteuerung kann doch die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn man im Soll ist, also wenn eine Rechnung reinkommt. Nur bei Ist-Besteuerung hängt die Geltendmachung der Vorsteuer von der tatsächlichen Zahlung ab.
Nein, das stimmt nicht. Auch bei der Ist-Versteuerung kann die Vorsteuer nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden.

Das ist nur ein Unterschied bzgl. der Umsatzsteuer. Bei Soll, wird sie mit Rechnungsstellung fällig und bei Ist mit Zahlungseingang.

Verfasst: 10.04.2008, 12:58
von Smilie
Jut - das mit der Haftung ist richtig. Aber trotzdem braucht jeder eine Rechnung, in der alle Gebühren aufgezählt sind.

Das mit der Anschrift lässt sich leicht lösen: Einfach alle Namen der Auftraggeber in das Adressfeld schreiben und dann ein Anschreiben an die jeweiligen Mandanten.

Verfasst: 10.04.2008, 12:59
von Curry
Also ich würde vier Rechnungen machen, so dass jeder seine Rechnung hat.

Sollte einer nicht zahlen, kann der Betrag von jemand anderem gefordert werden. Dann würde ich aber keine Rechnung erstellen, sondern das so von der Gegenseite einfordern. Diese kann sich das bei dem eigentlichen Rechnungsempfänger dann wiederholen.

Dann passt es mit der Vorsteuer nämlich auch.

Verfasst: 10.04.2008, 13:05
von Daisymaus512
Also daß mit der Haftung sehe ich ja ein, aber ich würde trotzdem keine vier Rechnungen mit nur 1/4 des Rechnungsbetrages verschicken.

Dann denkt doch jeder, er müsse nur diesen (1/4)Betrag bezahlen und die Sache ist für ihn erledigt.