Jetzt wollte ich grad aus dem Gesetz zitieren, aber da steht das so nicht, da steht nur wenn der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat, ist das AG Schöneberg in Berlin zuständig.
Wo des mit dem umgekehrten Weg ist, steht da gar nicht ... hmmm
Schönefeld oder Wedding???
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Sorry, Beitrag falsch gelesen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
hab da jetzt noch mal angerufen und eine rechtspflegerin am telefon gehabt - die sagte auch ich muss das fax nach wedding schicken. hab das schreiben jetzt so fertig gemacht und chef gegeben - der hat nur ganz schön komisch geguckt. außer mit den achseln zu zucken konnte ich auch nicht viel...
Nee... keine Frage. Ich ein Loch im Hirn heut.
Automatisiert meine ich natürlich
*kopf auf die Tischplatte fallen lass
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Ne - aber maschinell gelesen werden die eben in Wedding. Ergo: Auch wenn Du Sachen nach Schöneberg schickst, landen sie im Endeffekt in Wedding. Bescheuerte Sache mit der außschließlichen Zuständigkeit in Schöneberg. Das ist echt verwirrend.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Nicht Kopf auf die Tischplatte fallen lassen!StineP hat geschrieben:Nee... keine Frage. Ich ein Loch im Hirn heut.
Automatisiert meine ich natürlich
*kopf auf die Tischplatte fallen lass
Sonst Du noch kriegen zweites Loch im Hirn!
Ich haben schon zwei Loch im Hirn! Gar nix gut!
Das sollte es wohl erklären:
Berlin und Brandenburg (Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-
Brandenburg–) landesweit ;
für Auslandssachen § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO: Amtsgericht
Schöneberg in den Räumen des Amtsgerichts Wedding, Berlin
Berlin und Brandenburg (Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-
Brandenburg–) landesweit ;
für Auslandssachen § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO: Amtsgericht
Schöneberg in den Räumen des Amtsgerichts Wedding, Berlin