Mahnbescheid Mandant im Ausland
Ich hab zu dem Thema auch noch ne Frage:
Welches Gericht muss ich angeben, das im Fall des streitigen Verfahrens zuständig wäre?
Der Schuldner wohnt in Aspach (D)
Der Gläubiger wohnt in der Schweiz
Ich hab nämlich deswegen jetzt ne Monierung bekommen, weil ich das nicht im MB-Antrag ausgefüllt hatte. Ich hatte auch nicht angekreuzt, dass im Fall eines Widerspruchs das streitige Verfahren durchzuführen ist. Ich dachte, das mit dem zuständigen Gericht kann ich mir ja dann sparen. Da hab ich mich wohl getäuscht.
Welches Gericht muss ich angeben, das im Fall des streitigen Verfahrens zuständig wäre?
Der Schuldner wohnt in Aspach (D)
Der Gläubiger wohnt in der Schweiz
Ich hab nämlich deswegen jetzt ne Monierung bekommen, weil ich das nicht im MB-Antrag ausgefüllt hatte. Ich hatte auch nicht angekreuzt, dass im Fall eines Widerspruchs das streitige Verfahren durchzuführen ist. Ich dachte, das mit dem zuständigen Gericht kann ich mir ja dann sparen. Da hab ich mich wohl getäuscht.
Zuständig für das streitige Verfahren ist das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt.
Schuld ist die Schmiere auf der Achse der Autorität!