ZV gegen Konsul im Konsulat?

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ForgottenAngel
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#1

30.07.2010, 12:45

Hallo!

Es stellt sich folgendes Problem:

Mein Schuldner ist Konsul (nicht Generalkonsul).
Seine Privatanschrift kann über das EWMA nicht in Erfahrung gebracht werden.

Nun haben wir versucht den GV mit der ZV am Arbeitsplatz (dem Konsulat) zu beauftragen. Dieser lehnt aber mit der Begründung ab, dass "auf Anweisung der Dienstaufsicht beim AG die Vollstreckung nicht durgeführt werden kann. Gem. §§ 18, 19 und 20 GVG [...], da es sich um exterritoriales Gebiet handelt."

Schon während des vorangegangenen Prozesses wurden wir vom Gericht darauf hingewiesen, dass der Schuldner Konsul ist und wurden auf diese §§ hingewiesen. Da es sich allerdings um Ansprüche aus einem privaten Mietverhältnis handelte, gelte hier die Amtsimmunität nicht.

Nun ist die Frage, ob ich mit dieser Begründung doch den GV zum Konsulat schicken kann, da es zwar exterritoriales Gebiet ist, es sich aber um einen Anspruch gegen den Schuldner privat handelt.

Vielen Dank schon jetzt für Tipps und Hilfestellungen!

Liebe Grüße
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n.n.
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#2

30.07.2010, 15:02

Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen mit Deiner Begründung. Vor allem würde ich die EMA mit beifügen, dass die Privatanschrift nicht zu ermitteln ist. Vielleicht klappt das ja, hatte selbst noch keinen solchen Fall, ist echt schwierig.

Dumm nur, dass du keine Privatanschrift hast. :cry:

LG
n.n.
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Tom71
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#3

30.07.2010, 20:28

Wäre mir neu, dass man mit privatrechtlichen Ansprüchen gegen Konsulare vorgehen kann
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