HalliHallo,
folgende "Problematik":
ich habe eine Schuldner, der in Deutschland sitzt (genauso wie mein Mandant) - der Drittschuldner ist allerdings eine Firma in Luxemburg. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger soll ich eine Bescheinigung nach Artikel 57 Absatz 4 der Verordnung betreffend öffentliche Urkunden beantragen.
Hat das jmd von euch schon mal gemacht? Ich bin mir nicht sicher, ob ich da alles ausfüllen muß?
(siehe auch http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/57.html" target="blank)
Danke+Gruß
Bianca
Zwangsvollstreckung - Drittschuldner in Luxemburg
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Handelt es sich um eine inl. öffentliche Urkunde oder um eine ausländische?
Aus welchem Land stammt die Urkunde? Wie alt ist die Urkunde?
Aus welchem Land stammt die Urkunde? Wie alt ist die Urkunde?
Kostenfestsetzungsbeschluss, den ich jetzt in Luxemburg als vollstreckbar erklärt habe lassen (ist auch problemlos durchgegangen mit Hilfe des Formulars http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/57.html" target="blank
Jetzt möchte ich aber meinen Pfüb noch machen - und bin planlos
Kann mir jmd weiterhelfen? Muß ich meinen Pfüb-Antrag übersetzen lassen oder kann ich den ganz "normalen" Antrag auf deutsch nehmen?
Hat jmd Erfahrung?
Gruß Bianca
Jetzt möchte ich aber meinen Pfüb noch machen - und bin planlos
Kann mir jmd weiterhelfen? Muß ich meinen Pfüb-Antrag übersetzen lassen oder kann ich den ganz "normalen" Antrag auf deutsch nehmen?
Hat jmd Erfahrung?
Gruß Bianca