Zwangsvollstreckung - Drittschuldner in Luxemburg

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RafaHH
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 22.09.2009, 10:28

#1

17.06.2010, 10:00

HalliHallo,
folgende "Problematik":
ich habe eine Schuldner, der in Deutschland sitzt (genauso wie mein Mandant) - der Drittschuldner ist allerdings eine Firma in Luxemburg. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger soll ich eine Bescheinigung nach Artikel 57 Absatz 4 der Verordnung betreffend öffentliche Urkunden beantragen.
Hat das jmd von euch schon mal gemacht? Ich bin mir nicht sicher, ob ich da alles ausfüllen muß?
(siehe auch http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/57.html" target="blank)
Danke+Gruß
Bianca
warintharpa
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 28.05.2010, 08:51
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Stadt in NRW

#2

17.06.2010, 14:34

Handelt es sich um eine inl. öffentliche Urkunde oder um eine ausländische?
Aus welchem Land stammt die Urkunde? Wie alt ist die Urkunde?
RafaHH
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 22.09.2009, 10:28

#3

13.07.2010, 10:08

Kostenfestsetzungsbeschluss, den ich jetzt in Luxemburg als vollstreckbar erklärt habe lassen (ist auch problemlos durchgegangen mit Hilfe des Formulars http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/57.html" target="blank
Jetzt möchte ich aber meinen Pfüb noch machen - und bin planlos ;-)

Kann mir jmd weiterhelfen? Muß ich meinen Pfüb-Antrag übersetzen lassen oder kann ich den ganz "normalen" Antrag auf deutsch nehmen?
Hat jmd Erfahrung?

:thx

Gruß Bianca
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