niederländischen Titel in Deutschland vollstrecken

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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ReNo1309
Forenfachkraft
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Wohnort: Bocholt

#1

16.12.2009, 09:36

Uns hat ein niederländischer Gerichtsvollzieher beauftragt, aus einem Versäumnisurteil zu vollstrecken. Der Schuldner ist eine Privatperson, Gläubiger war damals ein niederländischer Campingplatz. Es ist wie gesagt ein Versäumnisurteil ergangen, der vom niederländischen Gerichtsvollzieher auch übersetzt und an den Schuldner per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Aber was mache ich jetzt??? Muss ich das Versäumnisurteil noch als europäischen Vollstreckungstitel anerkennen lassen und kann ich dann eventuell einen ganz normalen ZV-Auftrag machen oder wie läuft das???
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Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#2

18.12.2009, 20:55

Also wenn mich jetzt nich alles täuscht, musst du den titel noch als europäischen titel anerkennen lassen und danach kannst du auf jeden fall nen ganz normalen ZVA machen.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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