Zustellung eines Vergleichs in Österreich

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danny
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#1

27.10.2009, 15:14

Hallo,

habe mal wieder ein ZV-Problem .. is ja nix neues .. :roll:

Wir haben einen Unterhaltstitel (vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichts-Vergleichs) aus dem Jahre 2004.

Das Verfahren wurde damals von einem anderen Anwalt betrieben.

Wir sind nun mit der Vollstreckung des Unterhalts beauftragt worden, da der Schuldner seit ein paar Monaten nicht mehr zahlt.

Wir wollen einen PfÜB machen, da der Schuldner in Deutschland Vermögen hat und auch Rentenansprüche...

Der Titel wurde aber scheinbar nie zugestellt (im Parteibetrieb), sodass wir nun keine Zustellungsbescheinigung haben, die wir aber für die ZV benötigen.

Nun sitzt der Schuldner in Österreich.

Müssen wir nun per GV zustellen? Wenn ja, nehmen wir einen in Deutschland oder einen in Österreich???

Wir können ja nicht einfach den Titel an den Prozessbevollmächtigten des Schuldners von 2004 senden, oder?? Dieser Prozessbev. sitzt in Deutschland. Wir wissen ja gar nicht, ob die noch in Kontakt stehen.. oder ist das nicht wichtig??

Wir haben schon Bücher gewälzt ohne Ende.... aber kommen einfach nicht weiter...

Hoffe, ihr könnt helfen ... Danke :)
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Yvi_882
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#2

27.10.2009, 15:51

Hallo Danny,

was ist den mit § 183 ZPO ? Habt Ihr da schon nachgesehen?
cosmicmoon
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#3

27.10.2009, 16:04

Ich würde nach (EG) Nr. 1393/2007 zustellen.
danny
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#4

27.10.2009, 16:42

Yvi_882 hat geschrieben:Hallo Danny,

was ist den mit § 183 ZPO ? Habt Ihr da schon nachgesehen?

ja schon, aber da steht ja auch nich wirklich was bis auf den hinweis auf diese verordnung ..

per Einschreiben/Rückschein können wir ja nicht im Parteibetrieb zustellen ...
danny
Foren-Azubi(ene)
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#5

27.10.2009, 16:43

naja, nun meinte die chefin, wir versuchen es einfach erstmal, an den damaligen Anwalt zuzustellen ...

ansonsten dann per GV ....


mal sehen...

danke für eure antworten :D
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