In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
-
Tinili
- Forenfachkraft
- Beiträge: 158
- Registriert: 28.12.2008, 23:03
#1
06.10.2009, 20:43
Hallo Ihr Lieben,
habe mal eine Frage: Habe MB gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner gemacht. Nun hat ein Schuldner die EV abgegeben.
Soll ich gegen diesen einen VB beantragen?
Den VB gegen den Schuldner, der noch nicht die EV abgegeben hat, habe ich schon. Da könnte ich schon vollstrecken.
Wie würdet Ihr vorgehen?
LG Tinili
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
-
Ernie
#2
06.10.2009, 20:44
SElbstverständlich die Titulierung vollständig machen = VB beantragen!
Gegen den anderen Schuldner vollstrecken.
-
Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
#3
06.10.2009, 20:58
Sehe ich genauso. Auf jeden Fall erstmal den Titel holen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
-
Sylke
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 06.10.2009, 08:52
- Wohnort: Chemnitz
#4
06.10.2009, 21:12
Ja, da schließ ich mich an ... der Titel ist wichtig, dann haste 30 Jahre Zeit zum vollstrecken
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
- vielleicht kommt der Schuldner ja nochmal zu unverhofftem Reichtum ...
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]
[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cF2kFg000022MjgxbHp8NTQ1NTg3OWRhfGJpcyB6dXIgTXVraS1LdXI.gif[/img][/url]