Hey Leute!
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt und unter Rechtsgrund -> Sonstige -> Anwaltshaftung angegeben.
Jetzt krieg ich ne Monierung, der Rechtsgrund ist nicht ersichtlich. Was soll ich denn sonst angeben, Schadenersatz? Oder Schadenersatz aus Anwaltshaftung?
Der Mandant wurde von seinem vorherigen Anwalt schlecht beraten und hat daher viel zu viel bezahlen müssen und jetzt wollen wir den überflüssigen Betrag im Mahnverfahren geltend machen.
Danke schon mal für die Antworten
Anwaltshaftung
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Würde dann auch zum Schadenersatz tendieren. Dem Mandanten ist ja ein Schaden durch die falsche Beratung entstanden und zwar in Form überhöhter Anwaltsgebühren. Allerdings bin ich mir hier nicht 100%ig sicher, ob da nicht auch eine andere Katalognummer in betracht kommen kann.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich gebe LuzZi Recht. Schadenersatz aus Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags wäre wohl die ganz richtige Einordnung.
Huhu!
Ist problemlos durchgegangen mit der Bezeichnung, aber jetzt kam eine Mitteilung, der Gegner sei unbekannt verzogen. Auch kein Problem, neue Anschrift haben wir angegeben. Wir hatten den MB gegen die zwei Anwälte gemacht, die in der Sozietät sind (die anderen aus der Anwaltsgemeinschaft sind halt angestellt).
Der eine Anwalt hat schon Widerspruch erhoben (ist in einer anderen Zweigstelle, als der andere), jetzt kommt die Mitteilung vom AG, dass der andere MB nicht zugestellt werden konnte, Grund: "Ohne weiteren Angaben nicht zu ermitteln. Firmengelände." Das Komsiche ist nur, dass der andere, bei dem es geklappt hat mit der Zustellung, diesen Anwalt als seinen Prozessbevollmächtigten angegeben hat unter der gleichen Anschrift, unter der die Zustellung angeblich nicht klappt. Was tun??? Hilfe
Ist problemlos durchgegangen mit der Bezeichnung, aber jetzt kam eine Mitteilung, der Gegner sei unbekannt verzogen. Auch kein Problem, neue Anschrift haben wir angegeben. Wir hatten den MB gegen die zwei Anwälte gemacht, die in der Sozietät sind (die anderen aus der Anwaltsgemeinschaft sind halt angestellt).
Der eine Anwalt hat schon Widerspruch erhoben (ist in einer anderen Zweigstelle, als der andere), jetzt kommt die Mitteilung vom AG, dass der andere MB nicht zugestellt werden konnte, Grund: "Ohne weiteren Angaben nicht zu ermitteln. Firmengelände." Das Komsiche ist nur, dass der andere, bei dem es geklappt hat mit der Zustellung, diesen Anwalt als seinen Prozessbevollmächtigten angegeben hat unter der gleichen Anschrift, unter der die Zustellung angeblich nicht klappt. Was tun??? Hilfe
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Ich finde es immer wieder herrlich... Wieso wird überhaupt in einem solchen Fall ein Mahnverfahren vorgeschaltet???? Wer gegen einen Anwalt nen MB macht kann mit hundertprozentiger Sicherheit davon ausgehen, dass Widerspruch eingelegt wird.
Wozu dient das Verfahren dann??? Bezüglich der Zustellung kannste ja nochmal mit dem Hinweis aus der Vertreterbestellung eine erneute Zustellung beantragen.
Wozu dient das Verfahren dann??? Bezüglich der Zustellung kannste ja nochmal mit dem Hinweis aus der Vertreterbestellung eine erneute Zustellung beantragen.