Vollstreckungsbescheid

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Leo
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#1

26.08.2009, 10:02

Im Mahnbescheid hatten wir eine Hauptorderung von 3.000,00 Euro. Der Gegner hat danach mal 2.000,00 Euro und 1.000,00 Euro gezahlt. Es geht um Mieten. Aber er hat von Juni, Juli und August auch wieder offene Mieten. Das heißt die Forderung liegt jetzt bei 1.380,08 Euro. Wie mach ich das jetzt im VB? Da sind ja nur Spalten für bereits gezahlte Forderungen aber nicht für neue?

Vielen Dank!!!
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Smilie
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#3

26.08.2009, 10:08

Genau - die neuen offenen Mieten musst Du leider in einem neuen Mahnverfahren geltend machen - sollte der Schuldner allerdings in dem laufenden Verfahren gegen den VB Einspruch einlegen, kannst Du in der Anspruchsbegründung die "neuen" offenen Mieten mit dazu nehmen.
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LuzZi
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#4

26.08.2009, 10:09

Die neuen Forderungen haben doch mit den Forderungen im damaligen MB nix zutun, da musste nen neuen beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Darkeyes
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#5

26.08.2009, 10:09

Richtig. Neuen MB, da neue Forderungen!

Hat der Gegner auch die Kosten des "alten" MB`s gezahlt? wenn nicht, dann im VB die 2 Zahlungen angeben (2.000,00 € & 1.000,00 €) und dann bekommt ihr quasi einen VB nur mit euren Kosten!

Und wegen den neuen Mieten, wie gesagt, neuen MB machen.
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Leo
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#6

26.08.2009, 10:09

Mein Chef meint der VB soll raus und das irgendwie rein. Also eigentlich einen neuen MB. Dann werd ich ihm das gleich mal sagen. Ist ja auch irgendwie voll logisch. Die andere Forderung ist ja somit schon bezahlt. :-)

Vielen Dank!!!
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Smilie
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#7

26.08.2009, 10:12

Mein Chef meint der VB soll raus und das irgendwie rein.
das geht leider überhaupt gar nicht - sollte er eigentlich wissen :-)
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