Hallo,
wir haben hier einen Europäischen Zahlungbefehl aus dem Ausland (Polen) gegen eine in Deutschland ansässige Firma. Wurde von einem polnischen Gericht erstellt und mit Rechtskraftvermerk versehen.
Müssen wir den noch durch vereidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzen lassen?
Oder können wir den so wie er ist ist dem deutschen Gerichtsvollzieher am Sitz des Schulndner übergeben, also zustellen und vollstrecken lassen?
Ich kann zwar einges im Internet finden, aber da geht es um Beantragung eines solchen Titels im Ausland, und nicht um Vollstreckung aus einem ausländischen Titel im Inland...
Danke für Eure Tipps!
Mit lieben Grüßen
Katha
Europäischer Zahlungsbefehl aus dem Ausland - ZV in D...
Ja, in dieser Richtung findet man nicht viel
Unter http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de ... eywordOID=
findet man:
"...Für die Vollstreckung muss dem zuständigen Vollstreckungsorgan eine Ausfertigung des Zahlungsbefehles und unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung in einer zugelassenen Amtssprache des Landes, in dem vollstreckt werden soll, vorgelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung des Anspruches erfolgt weder durch das Amtsgericht, noch durch das Vollstreckungsorgan. ..."
Eventuell einmal einen Gerichtsvollzieher fragen?
Unter http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de ... eywordOID=
findet man:
"...Für die Vollstreckung muss dem zuständigen Vollstreckungsorgan eine Ausfertigung des Zahlungsbefehles und unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung in einer zugelassenen Amtssprache des Landes, in dem vollstreckt werden soll, vorgelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung des Anspruches erfolgt weder durch das Amtsgericht, noch durch das Vollstreckungsorgan. ..."
Eventuell einmal einen Gerichtsvollzieher fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Maxe
“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
Maxe
“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
hilfe...
Habe einen euopäischen MB beantragt gegen Schuldner in Luxemburg. Der hat Widerspruch eingelegt. Unser Korrespondenzanwalt aus Luxemburg sagt, wir könnten, da der Schuldner ja Widerspruch eingelegt hat und es nun in das streitige Verfahren übergeht, das Verfahren in Deutschland führen. Welches Gericht ist zuständig?? Wedding? (Gläubigerin wohnt in Deutschland)
Danke ihr lieben.. . ich hasse erup. MB´s...
Habe einen euopäischen MB beantragt gegen Schuldner in Luxemburg. Der hat Widerspruch eingelegt. Unser Korrespondenzanwalt aus Luxemburg sagt, wir könnten, da der Schuldner ja Widerspruch eingelegt hat und es nun in das streitige Verfahren übergeht, das Verfahren in Deutschland führen. Welches Gericht ist zuständig?? Wedding? (Gläubigerin wohnt in Deutschland)
Danke ihr lieben.. . ich hasse erup. MB´s...
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Hallo Stubbi,
Frage ist kurz zuvor schon beantwortet
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