In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast
#1
07.03.2007, 10:37
Hallo Ihr,
darf ich mich kurz vorstellen, bin neu hier.
Frisch angemeldet.
Ich heiße Anne und bin 21 Jahre alt, seit 6 Jahren in meiner auszubildenden Kanzlei tätig und derzeit besuche ich den Lehrgang zur Rechtsfachwirtin, bin 2008 fertig.
So, und nun hab gleich ne komplizierte Sache bzw. Frage.
Soll gem. Beschluss die Abstellung der Versorgung der Wohnung mit Fernwärme und Wasser vollstrecken.
Wie vollstreckt man das?
Liebe Grüße Anni
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joy1980
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#2
07.03.2007, 12:51
Hi Anni,
erstmal
Zu Deiner Frage: Vollstreckung nach § 887/888 ZPO vertretbare/unvertretbare Handlung. Leider weiß ich nicht genau, ob diese Handlung durch eine Dritte Person ausgeführt werden kann oder nur durch die Firma, die die Versorgung vornimmt.
Liebe Grüße
Liebe Grüße :pcwink
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suncat
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#3
07.03.2007, 12:55
Wow seit 6 Jahren schon, Du bist aber jung in unseren Beruf eingestiegen!
Liebe Grüße
suncat
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Pepsi
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#4
07.03.2007, 14:19
suncat hat geschrieben:
Wow seit 6 Jahren schon, Du bist aber jung in unseren Beruf eingestiegen!
wahrscheinlich mit Ausbildung
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Gast
#5
07.03.2007, 20:15
Ja, natürlich mit Ausbildung...
Ja es ist eine unvertretbare Handlung und nach § 888 ZPO zu vollstrecken.
Hab mich belesen und muss jetzt beim Vollstreckungsgericht Zwangsgeld/ Zwangshaft festsetzen lassen.
Vielen Dank
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)