Europäischer Vollstreckungstitel

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#1

12.11.2008, 10:35

Hallo!
Leider habe ich trotz gründlicher Suche im Forum keine Antwort auf folgende Fragen gefunden:

Ich habe einen Vollstreckungsbescheid, der Schuldner sitzt in Italien. Die Zustellung des VB war kein Problem. Wir haben auch einen italienischen Anwalt, der sich darum kümmert.

Jetzt brauche ich aber noch diese europ. Titel (ich hatte sowas noch nie).
Wo wird der beantragt? Beim gleichen Gericht, welches auch den VB erlassen hat?
Und wie? Ich habe bisher nur herausgefunden, dass dies wohl formlos geht.
Also brauch ich nur schreiben:
"beantragen wir die Bestätigung des Vollstreckungsbescheids vom ... als europäischen Vollstreckungstitel?"
Reicht das?

Vielen Danke im Voraus!
Ilona
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#2

12.11.2008, 10:39

So formlos hatte ich es noch nie beantragt. Ich stelle den Antrag immer schon zusammen mit dem MB-Antrag. Aber versuch es.

Wenn ich den Antrag mit dem MB-Antrag stelle, dann wirst Du vom Gericht noch gefragt, welche Zustellvariante gewählt wird, ob mit Übersetzung oder ohne usw. Je nachdem richten sich auch die Kosten der Zustellung. Der Schu. kann nämlich die Entgegennahme verweigern, wenn der TItel in deutsch ist und er kein deutsch versteht.

An Deinen VB wird dann ein für Europa einheitliches FOrmblatt mit rangeheftet, dass den Titel als europäischen Vollstreckungstitel ausweist und mit dem dann der Kollege vor Ort vollstrecken kann.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#3

12.11.2008, 10:49

Danke!

Das Mahnverfahren hat unsere Mandantin selbst betrieben,
die wusste sowas natürlich nicht.

Ich würde jetzt Folgendes schreiben:

"wird beantragt, den anliegenden Vollstreckungsbescheid vom 21.06.2007 als europäi-schen Vollstreckungstitel zu bestätigen und mit dem entsprechenden Formblatt als An-hang zu versehen. Die Zustellnachweise liegen dem Gericht bereits vor."

Reicht das?
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#4

12.11.2008, 10:54

Der Antrag hört sich so schonmal gut an. Und jetzt kommt das grosse Aber: Ich kenne die genauen Voraussetzungen für die ZV in Italien nicht. Es könnte sein, dass der VB in Italien nochmal übersetzt und zugestellt werden muss, damit die dortigen Behörden in anerkennen. Der VB wurde der Schuldnerin ja jetzt in deutsch zugestellt und es kann kein Nachweis erbracht werden, dass sie diesen Titel versteht.

Erkundige Dich am besten vorher nochmal bei Euren italienischen Kollegen, welche Voraussetzungen genau geschaffen werden müssen, damit er die ZV einleiten kann.

Ansonsten sollte aber der VB mit dem entsprechenden Anhang (Kennzeichnung europ. ZV-Titel) ausreichen.

Viel Glück.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#5

12.11.2008, 10:57

Unser italienischer Anwalt hat bisher nur um einen als europ. Titel gekennzeichneten VB gebeten. Von einer Übersetzung hat er nichts geschrieben.

Ich werde ihm das mal schicken, wenn ich es vom Gericht zurückkriege.

Den Rest wird er dann wohl erledigen.

Schöne Grüße!
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#6

01.12.2008, 09:48

Hallo zusammen!

Wie gehts jetzt weiter?

Ich habe beim AG Coburg ja den europäischen Titel beantragt. Jetzt schreibt mir das Gericht, dass der Schuldner ja ein Verbraucher ist. Und da er bereits bei Erlass des VB einen Wohnsitz in Italien hatte (auf dem VB ist auch die italienische Anschrift angegeben), kann kein europäischer Titel ausgestellt werden. Wir sollen unseren Antrag zurücknehmen.

Wie mach ich das jetzt aber mit der ZV?

Grüße
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#7

03.12.2008, 09:15

Weiß hier niemand Rat?

Grüße!
Antworten