Hallo,
hat schon mal jemand die Stornoreserve bei einem Handelsvertreter gepfändet? Sicherlich ist es eine Drittschuldnerpfändung, aber muss man Vertrag etc. angeben. Wie komme ich an diese Informationen?
Danke im Voraus!
Pfändung der Stornoreserve bei Handelsvertreter
Die Stornoreserve wird m.W.n. bei jedem Versicherungsvertreter / Handelsvertreter anhand eines Vertrages gebildet, und dient dazu, Provisionsrückzahlungen abzumildern, wenn ein Vertrag noch in der "Stornofrist" vom Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Dann muß der Versicherungsvertreter einen Teil der erhaltenen Vermittlungsprovision zurückzahlen.
@Topic:
Ich denke nicht, daß du da eine konkrete Vertragsbezeichnung oder Nr. angeben mußt, wäre ja auch nicht machbar. Der VV weiß ja selbst nicht sicher, wieviel grad noch wo von seiner Stornorücklage steht
Ich würde pfänden etwa so :
Dann muß der Versicherungsvertreter einen Teil der erhaltenen Vermittlungsprovision zurückzahlen.
@Topic:
Ich denke nicht, daß du da eine konkrete Vertragsbezeichnung oder Nr. angeben mußt, wäre ja auch nicht machbar. Der VV weiß ja selbst nicht sicher, wieviel grad noch wo von seiner Stornorücklage steht
Ich würde pfänden etwa so :
Gepfändet wird weiterhin der Anspruch des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf Auszahlung der Stornorücklage nach Ablauf der Stornofrist von durch den Schuldner vermittelten Verträgen.
Die Pfändung gilt auch für zukünftig entstehende Ansprüche so lange, bis die Forderung des Gläubigers vollständig gedeckt ist.
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ist diese stornoreserve überhaupt pfändbar? ich sitze auch gerade über so einem Fall: unser insolvenzschuldner hat die jetzt von seiner versicherung ausgezahlt bekommen. die wurde wohl in einem zeitraum von über 10 jahren angelegt und betrug monatlich 15 % der provision oder so...