Habe ein dickes Problem!
Vielleicht kann mir einer helfen.
Habe einen Vollstreckungsbescheid vorliegen. Nun habe ich eruieren können, dass sich der Schuldner zwischenzeitlich nach DUBAI abgesetzt hat.
Ich weiß, dass die Vereinigten Arabischen Emirate der New Yorker Convention beigetreten sind, aber wie kann ich den VB dort vollstrecken Gibt es dort auch so etwas wie einen GVZ?
Dubai
- Nasenbär
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Habe folgendes recherchiert:
Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen in den Verein.Arab.Emiraten (VAE)
Eine Durchsetzung von in Deutschland ergangenen Gerichtsurteilen oder anderen Vollstreckungstiteln ist in den VAE nur theoretisch möglich. Voraussetzung hierfür wäre neben der Zuständigkeit des deutschen Gerichts auch die sachliche Unzuständigkeit der Gerichte der VAE. In der Praxis scheitert die Rechtsanerkennung grundsätzlich an der zweiten Voraussetzung.
Bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen eine in den VAE ansässige einheimische oder ausländische, natürliche oder juristische Person ist nach der VAE-Zivilprozessordnung grundsätzlich die Zuständigkeit der VAE-Gerichte gegeben. Das ausländische (deutsche) Gericht verletzt folglich mit seinem Urteil deren konkurrierende Zuständigkeit. Jede anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam. Lokalen Unternehmen ist diese Rechtslage bekannt. Daher widersprechen sie bei Vertragsverhandlungen einer ausländischen Gerichtsstandsvereinbarung in der Regel nicht.
Ein Ausschluss der Zuständigkeit der VAE-Gerichte kann wirksam nur durch eine Schiedsgerichtsklausel erreicht werden. Dies hat jedoch nicht automatisch die Anerkennung des Schiedsgerichtsurteils zur Folge. Sicher anerkannt und vollstreckbar sind nur lokale Schiedssprüche. Bei ausländischen Schiedssprüchen vertreten viele VAE-Gerichte den Standpunkt, dass sie, sofern sie gegen eine einheimische natürliche oder juristische Person gerichtet sind, ebenso wie ein ausländisches Urteil zu behandeln sind, also wegen Verletzung der Zuständigkeit der VAE-Gerichte nicht vollstreckt werden können.
Grundsätzlich ist daher das Beschreiten des Rechtswegs in den VAE erforderlich und Klage einzureichen.
Weiteres findest Du unter folgendem Link: http://www.dubai.diplo.de/Vertretung/du ... reich.html
Dort ist ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung enthalten, was sehr informativ ist.
Viel Glück und Erfolg, falls Ihr weitermacht !!
Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen in den Verein.Arab.Emiraten (VAE)
Eine Durchsetzung von in Deutschland ergangenen Gerichtsurteilen oder anderen Vollstreckungstiteln ist in den VAE nur theoretisch möglich. Voraussetzung hierfür wäre neben der Zuständigkeit des deutschen Gerichts auch die sachliche Unzuständigkeit der Gerichte der VAE. In der Praxis scheitert die Rechtsanerkennung grundsätzlich an der zweiten Voraussetzung.
Bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen eine in den VAE ansässige einheimische oder ausländische, natürliche oder juristische Person ist nach der VAE-Zivilprozessordnung grundsätzlich die Zuständigkeit der VAE-Gerichte gegeben. Das ausländische (deutsche) Gericht verletzt folglich mit seinem Urteil deren konkurrierende Zuständigkeit. Jede anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam. Lokalen Unternehmen ist diese Rechtslage bekannt. Daher widersprechen sie bei Vertragsverhandlungen einer ausländischen Gerichtsstandsvereinbarung in der Regel nicht.
Ein Ausschluss der Zuständigkeit der VAE-Gerichte kann wirksam nur durch eine Schiedsgerichtsklausel erreicht werden. Dies hat jedoch nicht automatisch die Anerkennung des Schiedsgerichtsurteils zur Folge. Sicher anerkannt und vollstreckbar sind nur lokale Schiedssprüche. Bei ausländischen Schiedssprüchen vertreten viele VAE-Gerichte den Standpunkt, dass sie, sofern sie gegen eine einheimische natürliche oder juristische Person gerichtet sind, ebenso wie ein ausländisches Urteil zu behandeln sind, also wegen Verletzung der Zuständigkeit der VAE-Gerichte nicht vollstreckt werden können.
Grundsätzlich ist daher das Beschreiten des Rechtswegs in den VAE erforderlich und Klage einzureichen.
Weiteres findest Du unter folgendem Link: http://www.dubai.diplo.de/Vertretung/du ... reich.html
Dort ist ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung enthalten, was sehr informativ ist.
Viel Glück und Erfolg, falls Ihr weitermacht !!
Danke für den Link. Bei uns läuft gerade ein Kostenfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gegen eigenen Mandanten. Der hat sich zwischenzeitlich auch nach Dubai verdünnisiert. Dann kann ich mir das wohl gleich sparen.....
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
- Nasenbär
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So würde ich das auch sehen - im Prinzip gilt nur das Recht der Gerichte in Dubai und andere Entscheidungen werden nicht anerkannt. Euer VB ist dort nichts wert. So jedenfalls würde ich die Ausführungen des Konsulats auch verstehen - null Chance also.
Hallo Nasenbär,Nasenbär hat geschrieben:Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen in den Verein.Arab.Emiraten (VAE)
das war ein super Klasse Beitrag und genau das was ich just heute gebraucht habe.
Vielen lieben Dank!
Die Fleetmaus