Hallo Ihr Lieben. Ich habe eine Frage, ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
Unser Mandant hat MB`s beantragt gegen Schuldnerfirma. Der eine MB konnte nicht zugestellt werden, da die Firma unbekannt verzogen ist. Der zweite ist ein Antrag auf VB - konnte ebenfalls nicht zugestellt werden. Jetzt ist im HR ein neuer Geschäftsführer eingetragen, der aber in Litauen sitzt. Was jetzt?
Mandant möchte dass wir einen Entwurf der Klageschriften fertigen. Aber MB bzw. VB sind doch noch bei Gericht anhängig? Neue zustellungsfähige Anschrift des neuen Geschäftsführers dort beim Mahngericht angeben? oder doch eine neue Klageschrift fertigen und diese in Litauen zustellen lassen?
LG Vivanja
MB beantragt, aber keine Zustellung möglich
Sitzt nur der GF in Litauen oder die ggf. gesamte Firma?
Den VB kannst du auch öffentlich zustellen lassen.
Hinsichtlich des MB würde ich zunächst versuchen den in Litauen zustellen zu lassen, vielleicht klappt das ja...
Den VB kannst du auch öffentlich zustellen lassen.
Hinsichtlich des MB würde ich zunächst versuchen den in Litauen zustellen zu lassen, vielleicht klappt das ja...
Solange das Mahnverfahren noch läuft, bring Euch eine Klage wg. der anderweitigen Rechtshängigkeit auch nix...
Versuchs doch mal mit öffentlicher Zustellung, wenn Du EMAs etc. hast.
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Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Das geht nur hins. des Verfahrens wo der MB bereits zugestellt ist und es beim VB hapert.
Das geht nur hins. des Verfahrens wo der MB bereits zugestellt ist und es beim VB hapert.