PfÜB in die Schweiz

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Bodenseedidi

#1

13.10.2008, 18:50

Oje,mal wieder ein richtig krasses Ding,von dem ich absolut keine Ahnung hab,evt. ihr?!?!?!

Ich soll nen PfÜB machen. Allerdings gibt es die Firma in Deutschland nicht mehr (kleiner Laden),sondern nur noch in der Schweiz,grad neben der Grenze.

Kann ich überhaupt nen PfÜB in die Schweiz machen?Meiner Meinung nach nein,aber was mach ich denn sonst??? Gibt es ein Amtsgericht,was für solche Fälle allgemein zuständig ist???

Weiter soll ich Zwangsgeld u. Zwangshaft beim ArbG wg. Zeugnis beantragen. Bringt das überhaupt was,wenn ich keine oder ne alte Adresse hab?Oder die neue aus der Schweiz???

So viele Fragen und momentan keine Antwort darauf :/
Bodenseedidi

#2

14.10.2008, 09:39

Ok,mittlerweile hab ich rausgefunden,dass ich keinen PfÜB in die Schweiz machen kann,sondern ne Betreibung. Muss anscheinend voll das schwere Ding sein,aber naja.
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avors
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#3

17.10.2008, 20:17

Hallo Bodenseedidi,

wäre es nicht sinnvoller, für die Beitreibung bzw. Zwangsvollstreckung direkt Anwälte in der Schweiz zu beauftragen? Die können schon mal vorab einen Überblick über die entstehenden Kosten geben und wissen wie man am besten vorgeht. Hängt natürlich auch ab von der Höhe der Hauptforderung ab. Bei z.B. 500,00 EUR würde sich das ganze wahrscheinlich nicht lohnen.

LG avors
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]
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