Hallo ich hab mal eine wahrscheinlich völlig bekloppte Frage... aber scheinbar hab ich alles vergessen und kann mich nicht mehr erinnern
Also ich habe einen im Ausland für vollstreckbar erklärten Titel der nun noch zugestellt werden muss!
Kann ich die Zustellung vornehmen, wenn ich weiß, dass der Schuldner an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit an einer Veranstaltung in Deutschland teilnimmt...obwohl sein Wohnsitz im Ausland ist und ich eine Zustellung dorthin bislang nicht vorgenommen habe??????
Wahrscheinlich ist die Antwort total einfach und ich einfach viel zu vergesslich
VG Yvy