Hallo,
brauche mal wieder Eure Hilfe:
Wir haben eine Forderung in Höhe von 15.000,00, die unsere Mdtin von 3 verschiedenen Leuten anteilig aus einem GbR-Vertrag zu bekommen hatte, also von jedem einzelnen nur 5.000,00.
Die frühere Angestellte meines Chefs hat 3 Mahnbescheide gegen 3 Leute gemacht, also jeweils über 5.000,00, € so dass nun auch 3 x Gebühren + GK entstanden sind.
Ich würde gern für mich wissen, ob dies so korrekt war und ob ich auch 3 x Gebühren abrechnen könnte oder ob man dies anders hätte regeln müssen, so daß nur einmal Gebühren entstehen.
Vielen Dank
Mahnverfahren gegen 3 Gegner
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 243
- Registriert: 22.05.2007, 19:38
Hallo, wenn jeder der drei EUR 5.000,00 schuldet, kannst Du ja nur 3 x einen MB machen, weil diese ja nur einzeln haften und nicht als Gesamtschuldner. Anders wäre es, wenn die drei als Gesamtschuldner ingesamt EUR 15.000,00 schulden würden, dann wär es nur 1 MB.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Lisa1977 hat geschrieben:Hallo, wenn jeder der drei EUR 5.000,00 schuldet, kannst Du ja nur 3 x einen MB machen, weil diese ja nur einzeln haften und nicht als Gesamtschuldner. Anders wäre es, wenn die drei als Gesamtschuldner ingesamt EUR 15.000,00 schulden würden, dann wär es nur 1 MB.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<