Guten Morgen,
habe hier einen italienischen Mahnbefehl. Schuldner ist Firma in Deutschland. Ich habe eine Bestätigung, dass der Mahnbefehl als Europäischer vollstreckungstitel gilt und auch die Zustellungsunterlagen.
Muss ich jetzt noch irgendwas beachten oder kann ich durchstarten mit der ZV?
Vielen Dank!
Vollstreckung aus italienischem Mahnbefehl des LG Mailands
ich denke, du kannst jetzt durchstarten
Um alle Zweifel auszuräumen, kannst ja das Vollstreckungsgericht anrufen und fragen, ob die das so akzeptieren oder ob die noch irgendwelche Übersetzungen benötigen. Aber die ist wahrscheinlich eh schon dabei, oder.
Um alle Zweifel auszuräumen, kannst ja das Vollstreckungsgericht anrufen und fragen, ob die das so akzeptieren oder ob die noch irgendwelche Übersetzungen benötigen. Aber die ist wahrscheinlich eh schon dabei, oder.
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Hallo Amy,
vielen Dank für den Tipp mit dem Anruf.
Die Übersetzung ist schon dabei.
Leider wird es keine Forderungspfändung, wir werden den Gerichtsvollzieher hinschicken müssen, aber den können wir ja auch anrufen .
LG renofix
vielen Dank für den Tipp mit dem Anruf.
Die Übersetzung ist schon dabei.
Leider wird es keine Forderungspfändung, wir werden den Gerichtsvollzieher hinschicken müssen, aber den können wir ja auch anrufen .
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Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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- renofix
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Danke, ich werde berichten.
Ein schönes WE wünscht
renofix
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