PÜ, Schuldner wohnt in der Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Kari2901

#1

07.08.2008, 13:01

Hallo zusammen,

Ich mache hier gerade einen PÜ, als Titel habe ich einen KFB von einem Amtsgericht hier aus Deutschland, jetzt ist der Schuldner aber in die Schweiz gezogen, muss ich den PÜ dann dort einreichen?
Und wenn ja, wo finde ich entsprechende Gerichtsverzeichnisse für die Schweiz? :?:
Vielen lieben Dank
Kari
Kari2901

#2

07.08.2008, 13:08

Ach so, Drittschuldner sitzt in Deutschland (Kontopfändung)
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
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#3

07.08.2008, 13:20

In der Schweiz gibt es keine Vollstreckungsgerichte, sondern Beitreibungsämter. Einfach mal schauen, in welchem Kanton der Ort Deines Schuldners liegt und dann mal durch die Suchmaschine jagen.

Nach § 828 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allg. Gerichtsstand hat, und sonst das AG, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann. § 23 ZPO begründet den besonderen Gerichtsstand des Vermögens. Da Ihr eine Forderung pfänden wollt, gilt als Ort des Vermögens der Wohnort des Schuldners. Also ist wieder das Beitreibungsamt in der Schweiz zuständig.
Ernie

#4

07.08.2008, 13:37

:senf


Das zuständige Gericht für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist als Gerichtsstand des Vermögens des Schuldners, entspricht dem Sitz der Drittschuldner, zuständig.
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#5

07.08.2008, 13:49

@ Ernie

So würde ich das auch sehen:

Der in § 23 ZPO genannte "Schuldner" der Forderung ist ja nicht der Vollstreckungsschuldner, sondern derjenige, gegen den der Vollstreckungsschuldner eine Forderung hat, also der Drittschuldner.
Kari2901

#6

08.08.2008, 08:42

Danke für Eure Antworten!
Mein Chef hat es sich aber sehr einfach gemacht und als VG das Gericht gewählt wo der Schuldner zuletzt im Inland wohnhaft war.
Naja Widerstand war zwecklos :roll:
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