Mahnbescheid in den Niederlanden - Vorgehensweise?

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Gast

#1

09.07.2008, 11:36

Hallo,

ich möchte in den Niederlanden einen Mahnbescheid beantragen. Wie ist nun meine Vorgehensweise?

Nehme ich das normale Formular und schicke es an das Zentrale Mahngericht? Oder müssen auf dem Formular irgendwelche Besonderheiten beachtet werden? Oder ist evtl. ein anderes Gericht zuständig?

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Vielen Dank vorab!

Mandy
Kordu

#2

09.07.2008, 11:58

Wer hat denn seinen Sitz in den Niederlanden? Antragsteller oder Antragsgegner?

==> Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO). Auch hierbei ist die Konzentration von Mahnverfahren auf bestimmte Amtsgerichte im Bereich einzelner Bundesländer zu beachten.

Weiter guck mal hier:

http://www.berlin.de/sen/justiz/ger [ ... ] /mahn_zustaendigkeit.html

"Unabhängig von der gerichtlichen Zuständigkeit findet bei erforderlicher Zustellung des Mahnbescheids im Ausland das Mahnverfahren nur statt, wenn der Antragsgegner seinen Sitz/Wohnsitz in den folgenden Ländern hat:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.
Wie finde ich denn aber nun das zuständige Prozeßgericht im Ausland? Unsere Mdtin. ist zwar eine Firma, es liegt aber keine Gerichtsstandsvereinbarung vor und auch keine AGBs also ist doch das zuständige Prozeßgericht das des Schuldners, also im jeweiliegen Ausland."
Zuletzt geändert von Kordu am 09.07.2008, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#3

09.07.2008, 12:29

Danke erstmal für die Antwort!

Der Link funktioniert leider nicht.

Der Antragsgegner hat seinen Sitz in den Niederlanden. In dem Fall ist also nicht Berlin-Schöneberg zuständig, oder? Welches Gericht denn dann, das normale zentrale Mahngericht :?:
Kordu

#4

09.07.2008, 12:37

Hier schick ich Dir nochmal den Link!

Jetzt müsste es funktionieren:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... gkeit.html
Gast

#5

09.07.2008, 12:45

Hmm..
auf der Seite steht:

"Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO)."

An welches Gericht richte ich denn aber nun meinen Mahnbescheid?
Su
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#6

24.07.2008, 12:04

Hallo Mandy! Weiss Du inzwischen wie Du vorzugehen hast? Hab nämlich einen ähnlichen Fall.
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