Vollstreckung aus spanischem Titel

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

30.06.2008, 11:38

Hallo, meine Frage
Wir haben ein Urteil aus Spanien, aus dem wir in Deutschland vollstrecken wollen. Muss man einen Rechtskraftvermerk beantragen, wenn ja bei welchem Gericht? Dasselbe gilt für die Vollstreckungsklausel.
jurissima
Forenfachkraft
Beiträge: 159
Registriert: 14.04.2008, 15:05

#2

30.06.2008, 11:47

Es kommt ein bisschen darauf an, was für ein Urteil es ist.
Entweder Ihr beantragt die europäische Vollstreckungsklausel in Spanien oder ihr macht ein Anerkennungsverfahren beim LG nach dem AVAG.

Für genauere Info´s: was für ein Urteil bzw. streitig oder unstreitiges Urteil ?
Gast

#3

08.07.2008, 09:40

Hab immer noch die Akte hier liegen.
Also das Urteil ist unstreitig.
Muss ich dieses Formblatt ausfüllen oder geht ein einfacher Antrag. Muss der Antrag dann auf spanisch sein?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort
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